„Mütterrente“ führt zu Rentenanspruch

Die Deutsche Rentenversicherung informiert

„Mütterrente“ führt zu Rentenanspruch

Am 01. Januar 2019 trat die Mütterrente II in Kraft.
Ab dann werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, 2 ½ Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt.

Mütter, die zwei Kinder vor 1992 geboren haben und außer den Kindererziehungszeiten keine anderen rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, können dadurch erstmalig einen Rentenanspruch haben.

Fünf Jahre mit Kindererziehungszeiten genügen, um die Wartezeit für die Regelaltersrente zu erfüllen. Versicherte, die bereits ein Alter jenseits der Regelaltersgrenze (bei Jahrgang 1953 65 Jahre und 7 Monate) haben und noch keine Rente beziehen, sollten deshalb prüfen, ob sie jetzt eine Rente erhalten können.

Bei Fragen setzten Sie sich bitte mit der Rentenstelle der ILE Gäuboden, Frau Pflieger und Frau Limbrunner unter Tel.: 09426-850432 in Verbindung

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