Waldpflegeverträge – Nutzen für Wald, Waldbesitzer und forstliche Zusammenschlüsse

Waldpflegeverträge nutzen Waldbesitzern. Sie nutzen insbesondere auch gerade Besitzern sehr kleinen Waldeigentums. Für vergleichsweise wenig Geld kann die Verkehrssicherungspflicht, das Beseitigen von Sturm-, Schneebruch- und Borkenkäfer-Schäden auf den forstlichen Zusammenschluss übertragen werden. Auch private forstliche Dienstleister bieten Waldpflegeverträge an. Die Laufzeit eines Waldpflegevertrages ist fünf Jahre. Erlöse aus Pflegemaßnahmen landen auf dem Konto des Waldbesitzers. Kirchen und Kommunen lassen ihre Wälder bereits häufig über Waldpflegeverträge bewirtschaften, da dies für sie die wirtschaftlichere Variante ist. Für die forstlichen Zusammenschlüsse (Waldbauernvereinigungen, Forstbetriebsgemeinschaften) und für die forstlichen Lohnunternehmer und Dienstleister bieten Waldpflegeverträge Planungssicherheit – insbesondere in der Personalgewinnung und Personalbewirtschaftung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forster und Gartenbau unterstützt Waldpflegeverträge mit ihrem Beratungsangebot für Waldbesitzer. Fragen Sie dazu Ihren Förster, Ihre forstlichen Dienstleister und die Außendienstmitarbeiter
der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (Dagmar Kühl, Landshut, Tel. 0561/785-13631, Rita Kanjo, Augsburg und München, Tel. 0561/785-13172, Marianne Schön, Bayreuth und Würzburg, Tel. 0561/785-13480).
 
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Mit einem Waldpflegevertrag wird aus einem Verhau ein ordentlich bewirtschafteter Wald.
 
Text und Foto: Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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