ASR A5.2: Kaum ein Autofahrer muss sich mit dieser Abkürzung jemals befassen und weiß, wofür sie steht. Dabei betrifft sie seit dem 21. Dezember 2018 jeden, der auf Deutschlands Straßen unterwegs ist.
Denn die Arbeitsstättenregel A5.2 gibt die Technischen Regeln für die Einrichtung von Straßenbaustellen vor – und bestimmt somit, ob bei einer Baumaßnahme an einer Straße noch eine halbseitige Sperrung mit Ampelanlage ausreicht oder ob die Verkehrsteilnehmer eine weiträumige Umfahrung in Kauf nehmen müssen, weil die Straße im Baustellenbereich voll gesperrt wird.
Vollsperrungen sind ärgerlich für die Autofahrer, bedeuten Zeitverlust und Umwege. Doch die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen haben ihren Sinn: Vollsperrungen bei Straßenbaumaßnahmen dienen zum einen dem Schutz der Bauarbeiter, zum anderen gehen die Arbeiten schneller voran, wenn die gesamte Fahrbahnbreite als Arbeitsfläche zur Verfügung steht und die Arbeiter nicht ständig darauf achten müssen, dass sie nicht mit dem fließenden Verkehr kollidieren. Darum hat der Bund im Dezember die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (kurz: RSA) für Bundesautobahnen und Bundesstraßen verpflichtend eingeführt, sie gelten ebenso für Staatsstraßen. Damit lassen sich Vollsperrungen bei Straßenbaumaßnahmen künftig kaum noch vermeiden – denn die Straßenbreite lässt oftmals keine andere Lösung zu.
Am Beispiel wird es deutlich: Die Asphaltfräse oder der Asphaltfertiger nimmt eine komplette Fahrspur ein. Daneben her läuft ein Arbeiter. Ist die benachbarte Fahrspur für den Verkehr freigegeben, rauschen die Autos an ihm vorbei. Um die Gefährdung zu minimieren, ist laut RSA ein Sicherheitsabstand vorgeschrieben, der mit Leitbaken oder Leitkegeln markiert wird. Dieser ist abhängig von der Geschwindigkeit: Bei 30 km/h sollten zwischen Arbeitsplatz und Leitbake 0,3 Meter liegen. Bei 50 km/h, wie sie laut RSA innerorts und auf Landstraßen vorgesehen sind, sollte der Abstand 0,5 Meter betragen. Nicht nur der Arbeiter, sondern auch der fließende Verkehr braucht Abstand zur Leitbake. Damit wird der verbleibende Platz noch weniger: Knapp zwei Meter bleiben noch übrig, zu wenig, um den Verkehr sicher vorbeizulenken.
Wo es möglich ist, wird versucht, auch weiterhin mit halbseitigen Sperrungen zu arbeiten. Das geht zum Beispiel bei Instandsetzungsarbeiten am Bankett oder bei reinen Markierungsarbeiten. Auch Warnposten mit Warnflagge oder Geschwindigkeitsbeschränkungen bis Tempo 10 km/h sind möglich. Denn im Vordergrund steht die Sicherheit der Arbeiter – und die sollte auch den Autofahrern etwas wert sein.
Um bei kleineren Arbeiten, zum Beispiel am Bankett, Vollsperrungen zu vermeiden, kann auch auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h zurückgegriffen werden.
Auf der Staatsstraße 2127 zwischen Zwölfhäuser und Heinrichsbrunn werden auch die vorbereitenden Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen unter Vollsperrung erledigt – mit Rücksicht auf die Autofahrer wurde die Vollsperrung während der Vorarbeiten freitags allerdings um 12 Uhr aufgehoben.
Text und Foto: Sabine Süß – Pressestelle – Staatliches Bauamt Passau