Risiko abschätzen und minimieren

Bei Landschaftspflegemaßnahmen können sich im Arbeitsfortschritt neue Risiken auftun – zum Beispiel: Absturz. Der Auftragnehmer muss sich den Einsatzort ansehen und die notwendigen Maßnahmen (z. B. gegen Absturz) einleiten und deren Durchführung überwachen. Anderes ist es – leider – beim Einsatz von Maschinenring-Kräften. Hier ist jeder „Unternehmer“ und arbeitet auf eigenes Risiko – und oft gegen die Vorschrift. Wenn auf diesen „Baustellen“ eine Person verletzt wird, entscheiden die Vertragsbedingungen und die „Befehlsstrukturen“, wer die Einsatzleitung hatte und die Verantwortung tragen muss. Besser und gesünder ist es, wenn der Einsatz ohne Schäden und gleichzeitig gewinnbringend geleistet wird. Risiko minimierende Maßnahmen – z. B. Schutzmaßnahmen gegen Absturz – sind integraler Baustein bei Landschaftspflegemaßnahmen.

Risiko abschätzen IMG 1991

Im Zuge der Pflegemaßnahme geraten die Arbeiter an eine mehrere Meter tiefe Absturzstelle (Parkplatz an einem Bahnhof mit Stützmauer im Hangbereich). Niemand scheint sich Gedanken zur Risikominimierung gemacht zu haben. Vor Ort sind: Ein Landschaftspflege-Unternehmen und Maschinenring-Einsatzkräfte…

Text und Foto: SVLFG – Fritz Allinger

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