Laub auf Geh- und Fahrwegen muss jetzt weggerecht werden. Anschließend gehört es auf den Komposthaufen oder in die Komposttonne.
Bleibt Laub liegen und wird festgetreten oder –gefahren, entsteht ein schmierig seifiger Film. Fußgänger – vor allem ältere – und Radfahrer sind da extrem sturzgefährdet. Der Besitzer/Eigentümer des Geh- oder Fahrweges haftet für
Schäden, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Übrigens: Der Einsatz von Laubbläsern ist keine gute Idee: Sie erzeugen enormen Lärm, wirbeln Schmutzpartikel und Pilzsporen auf und erzeugen zusätzlichen Feinstaub. Beim Laubblasen muss deshalb Schutzausrüstung getragen werden: Feinstaubmaske der Filterklasse FFP2, dichtschließende Schutzbrille und Gehörschutz.
Beim Wegrechen muss keine Ausrüstung getragen werden. Gute Arbeitshandschuhe aus Baumwolle mit Nitrilkautschukbeschichtung gegen Nässe und mechanische Beanspruchung reichen. Gebläse verblasenes Laub ist beim nächsten Windstoß wieder da. Das Spiel beginnt von vorn.
Frisch gefallenes Laub unverzüglich beseitigen – bevor es zum Ausrutsch- und Sturzrisiko mit möglichen Haftungsfolgen wird.
Baumwollhandschuhe mit Nitrilkautschuk-Beschichtung schützen vor Nässe und mechanischer Beanspruchung.
Text und Foto: SVLFG – Fritz Allinger