Treppen und Stufen zuerst räumen und streuen

Treppen und Stufen sind unverzüglich von Eis und Schnee zu befreien. Mit etwas Splitt und wenig Salz hält der Betreiber sie frei von Vereisung und Glätte. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus den Unfallverhütungsvorschriften und aus der allgemeinen Gefährdungshaftung.
Mit Handläufen, guter Beleuchtung und richtig gewählten Stufenbelägen macht der Betreiber seine Treppen, Stufen und Verkehrswege sicher.

 

2017 01 18 Eis und Schnee SVLG
Hier fehlt fast alles: Nicht geräumt, nicht gestreut, kein Handlauf. Der Belag stimmt hingegen.

2017 01 18 Eis und Schnee SVLG 1
Hier wurden Innenfliesen im Außenbereich verbaut. Allein die Nässe macht diese Stufen zum Hochrisikobereich für Benutzer.

Text und Foto: SVLG  – Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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