Im ersten Punkt der Sitzung wurde über mögliche Standorte für Bayern-WLAN-Hotspots diskutiert. Auf eine mögliche Errichtung wurden als Standpunkte die Schneidinger Mitte, der Pfarrer-Handwercher-Platz, das Rathaus und das Naturbad in Oberschneiding und das Jugendheim in Reißing überprüft. Da die monatlichen Kosten sowohl über Bayern-WLAN als auch über das Bayernwerk sehr hoch sind, wurde beschlossen, einen möglichen Betrieb über die Telekom abzuklären. Man einigte sich darauf, dass bei einer Einrichtung von Hotspots die Standorte Pfarrer-Handwercher-Platz mit Rathaus, Jugendheim Reißing und Gasthaus Münchshöfen am sinnvollsten wären, vor allem auch zur Verbesserung der Versorgung in Reißing und Münchshöfen. Ein weiterer Vorschlag aus dem Gemeinderat war, die Hotspots selbst zu betreiben so wie es auch zahlreiche Betriebe handhaben würden. Auch hierfür sollten auch die Kosten ermittelt werden, allerdings wäre hier zu bedenken, dass die Gemeinde für Störerhaftung, Jugendschutzfilter usw. selbst verantwortlich wäre. Ohne Abstimmung wurde festgelegt, das Angebot der Deutschen Telekom über Hotspots zu überprüfen sowie die Kosten für den Betrieb der Hotspots in Eigenregie zu ermitteln.
Für die Umsetzung des Kernwegenetzes sollte die Gemeinde zwei Wege an das Amt für ländliche Entwicklung melden. Im Gemeindebereich Oberschneiding wurden zwei Wege mit Priorität 1 eingestuft, nämlich der Weg Nr. 506 – SR 31/Niederschneiding – SR 7/Fierlbach und der Weg Nr. 513 – Nr. 605 bei Matting (Gemeinde Salching) – SR 9 / Riedling. Nach Aussage von Herrn Schmidt ALE beträgt die Förderung beim Ausbau solcher Wege ca. 75%. Allerdings ist beim Kernwegeausbau eine Asphaltierung und Entwässerung vorgesehen. Nachdem aus Sicht der Verwaltung hierfür derzeit keine Notwendigkeit besteht, einen dieser Wege auszubauen und weder aus der Bevölkerung noch von Landwirten entsprechende Forderungen vorliegen, wurde beschlossen, momentan keinen Kernweg zur Umsetzung zu melden.
Im dritten Tagesordnungspunkt hatte der Gemeinderat über einen Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung Altenbuch für die Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Rupert in Altenbuch zu entscheiden. Beantragt wurde ein Zuschuss in „höchstmöglicher Höhe“. Der Pfarrei Altenbuch gehören aktuell 604 Katholiken an, davon stammen 85 aus dem Gemeindebereich Oberschneiding. Für die Sanierung von Hauptkirchen wurden in der Vergangenheit Zuschüsse in Höhe von 5 % der Gesamtkosten gewährt. Eine Förderung von 5 % der anteiligen Kosten würde für die Gemeinde Oberschneiding einen Zuschuss in Höhe von 4.784,77 € ergeben. Der Gemeinderat beschloss auch diesen Antrag so zu behandeln und gewährte einen pauschalen Zuschuss von 4.800 €. Die Nachbargemeinde Straßkirchen verfährt ebenfalls nach dieser Regelung und hat den Zuschussantrag entsprechend bewilligt.
Bauausschussvorsitzender Konrad Schmerbeck informierte anschließend über die Sitzung des Bauausschusses. Wie bereits in vorangegangenen Sitzungen bekanntgegeben kann über das Kommunalinvestitionsprogramm Schule die Heizungsanlage erneuert werden. Das Ingenieurbüro Apfelböck hat hierzu die Planung erstellt und dem Bauausschuss vorgestellt. Im Zuge der Sanierung ist geplant, die bestehende Öl-Heizung (Baujahr ca. 1982) durch einen neuen Wärmeerzeuger in Form eines Blockheizkraftwerkes zu ersetzen Die Kostenberechnung für die Erneuerung der Heizungsanlage beträgt 146.270,30 €. Die Planungskosten und Baumeisterarbeiten usw. sind in dieser Kostenberechnung nicht enthalten. Die Gesamtkosten für die Sanierung dürften sich daher auf ca. 170.000 – 180.000 Euro belaufen. Das Büro Apfelböck rechnet mit einer Dauer des Umbaus der Heizungsanlage von ca. 6 Wochen, welcher in den Sommerferien durchgeführt werden könnte. Die Ausschreibung der Arbeiten soll in beschränkter Form als Gesamtausschreibung (Heizung + Elektro) erfolgen. Es wurde beschlossen, das geplante Heizungskonzept mit einem Blockheizkraftwerk und zwei Erdgas-Brennwertthermen umzusetzen und die Ausschreibung über die Wintermonate durchzuführen. Schmerbeck informiert außerdem über eine Bauvoranfrage, Anträge auf Befreiung von Festsetzungen im Bebauungsplan und Bauleitplanverfahren von Nachbargemeinden.