30 neue Bauplätze in der Gemeinde Oberschneiding
Gemeinde fördert Bauen ohne Keller bis 31. März 2014
Dass die Gemeinde Oberschneiding den Bauplatzerwerb für bauwillige Familien mit 50qm Baugrund je Kind fördert erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit. Neu ist nun eine zweite Förderung, die die Gemeinderäte im Rahmen ihrer letzten Sitzung vor Weihnachten auf den Weg brachten: ein zunächst zeitlich befristeter Preisvorteil von 9 € je qm für Bauherren, die ihr Haus ohne Keller bauen.
„Die Gemeinde Oberschneiding ist geschichtlich ein sehr interessanter und archäologisch absolut reichhaltiger Boden“, so Bürgermeister Ewald Seifert. Seit mehr als 6000 Jahren wüssten die Menschen offenbar, dass es sich in und um Oberschneiding gut leben lässt. Kaum eine Kultur habe hier nicht ihre Spuren hinterlassen. Während aber für die Archäologie die reichhaltige Befundlage im Baugebiet „Mitterspitz“ sehr erfreulich ist, bedeutet sie für die Gemeinde einen sehr hohen Zeit- und Kostenaufwand. Um den zahlreichen Bauwilligen den Baubeginn im späten Frühjahr bzw. im Frühsommer ermöglichen und zugleich die Kosten im gerade noch vertretbaren Rahmen halten zu können, haben sich Bürgermeister Seifert und die Verantwortlichen für die Bodendenkmalpflege in Bayern auf ein zukunfts- bzw. richtungsweisendes Lösungsmodell geeinigt: Flächen, auf denen kein Keller gebaut wird, brauchen nicht weiter untersucht werden. Dies spart Zeit , Geld und bewahrt mögliche archäologische Funde dadurch, dass sie einfach tief im Boden bleiben und auch dann noch da sind, wenn die Häuser in ein paar hundert Jahren höchstwahrscheinlich schon lange wieder verschwunden sind, so die übereinstimmende Ansicht von Professor Dr. Sommer, Leiter der Bodendenkmalpflege am Landesamt für Denkmalpflege, Kreisarchäologe Dr. Husty und Bürgermeister Ewald Seifert. Dieser Lösungsansatz wurde vom Bürgermeister bereits mit dem Ende November aus dem Dienst geschiedenen Chef des Landesamtes für Denkmalpflege, Herrn Prof. Greipl besprochen und beruht auf dessen Anregung. Mit der Lösung zufrieden können alle Beteiligten sein. Einerseits ist sie ein Bekenntnis der Gemeinde zum Erhalt der vorhandenen Bodendenkmäler, andererseits hat die Gemeinde viele Vormerkungen auf die neuen Bauplätze und kann im vorhinein nicht sagen ob ein Interessent einen Keller bauen möchte oder nicht. Da zwar mit dem bereits bekannten Interessenten geklärt werden kann, welche Bauform beabsichtigt ist, dies jedoch mit zukünftigen Interessenten nicht möglich ist, ist der Preisvorteil von 9 € je qm zunächst bis 31.März 2014 befristet.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.12.2013 beschlossen, dass die Gebühren für das Mittagessen in der Kita um 0,30 € angehoben werden müssen, nachdem der Lieferant (Antoniusheim Münchshöfen) die Preise um denselben Betrag erhöht hat. Als Grund sind gestiegene Lebensmittelpreise zu nennen. Künftig kostet ein Mittagessen für Krippenkinder 2,20 € und für Kindergarten-und Hortkinder 3,50 €.
Die Gemeinde Oberschneiding wird mit den gemeindlichen Feuerwehren am Testbetrieb für BOS-Digitalfunk teilnehmen. Da der Staat nur die Beschaffung aber nicht den Einbau der Geräte fördert, steht die Teilnahme unter dem Vorbehalt, dass die benötigten Mittel für die Beschaffung und den Einbau der neuen Funkgeräte im Haushalt 2014 bereitgestellt werden können.
Die Gemeinde bezuschusst die Jagdgenossenschaft Reißing bei der Anschaffung eines Mulchers mit 1500 €. Der Mulcher kostet 7000 € und wird zum Feld- und Feldwegeunterhalt verwendet.
Für den Bauhof der Gemeinde wurde ein neuer Tandem-Anhänger angeschafft. Der Anhänger von der Firma Baywa Straubing konnte zu einem Preis von rund 25.000 € erworben werden.
Bei der letzten Bauausschusssitzung wurde über die Änderung des Bebauungsplanes im Baugebiet „Mitterspitz“ abgestimmt. Bauplatzbewerber äußerten den Wunsch nach einer Änderung der zulässigen Wandhöhe, damit zwei Vollgeschosse möglich sind. Der Bauausschuss änderte in seinem Beschluss die Wandhöhen bergseitig auf 5,50 m und talseitig auf 6,50 m.
Außerdem wurde beschlossen, die Josef-Schlicht-Straße zunächst nicht über die gesamte Breite zu asphaltieren, da hierdurch Straßenausbaubeiträge fällig werden würden und die Anlieger andererseits erst vor kurzem informiert wurden, dass durch den Kanalausbau keine Kosten auf sie zukommen.