Gemeinde investiert 670.000 Euro in Krippenanbau und Kindertagesstätten-Erweiterung
Straßenausbaubeitragssatzung erlassen – Oberschneidinger KITA boomt
Bereits in den letzten Gemeindesratssitzungen intensiv über den geplanten Krippenausbau beraten und diskutiert wurde, nahm der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung von der ausgearbeiteten Planung für den Anbau einer Kinderkrippe sowie eines Personal-, Besprechungs- und Therapieraumes an der Westseite der Kita Pusteblume Kenntnis. Die geschätzten Gesamtkosten für den Anbau liegen laut der Architektin Petra Schumacher bei ca. 670.000 Euro.
Die Erweiterung ist notwendig, da das Haus praktisch ausgebucht ist. Dies ist auf die hohe Nachfrage, aufgrund der hervorragenden Qualität des Hauses und des Booms im Baugebiet zurückzuführen. Ein weiterer Grund liegt im veränderten Buchungsverhalten der Eltern. Gerade über die Mittagszeit sind die Kapazitäten in der Kindertagesstätte völlig ausgeschöpft.
Neben der Krippenförderung, bei der sich voraussichtlich eine Zuwendung in Höhe von ca. 280.000 Euro ergibt, wird für die beweglichen Ausstattungsgegenstände eine staatliche Förderung von 1.250 € pro Kind und damit insgesamt 15.000 Euro gewährt. Die Gemeinde investiert aus Eigenmitteln eine Summe von insgesamt 375.000 Euro in den geplanten Krippenanbau. Der Zuwendungsantrag wird bis spätestens Ende August 2012 bei der Regierung eingereicht. Die Arbeiten werden im Januar 2013 ausgeschrieben, so dass ein Baubeginn im Frühjahr 2013 erfolgen wird. Mit einer Fertigstellung des Krippenanbaus wird bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres, also bis Ende August 2013 gerechnet.
Der künftige Zugang zum Krippenbereich ist im Erdgeschoss vorgesehen. Neben dem Eingang ist ein Behinderten-WC geplant, sowie außerhalb des Gebäudes ein weiterer Abstellplatz. Neben dem Personal- und Therapieraum im Obergeschoss entstehen noch ein Wirtschaftsraum und ein Raum für die Lüftungstechnik.
Es wurde beschlossen, den Krippenanbau in der vorgelegten Form zu genehmigen und die Baumaßnahme bei der Regierung von Niederbayern zur Förderung einzureichen.
Des Weiteren wurde in der Sitzung der Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen. Diese beinhaltet die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Straubing-Bogen hat bereits mehrmals die Gemeinde aufgefordert, eine solche Satzung zu erlassen. Grundsätzlich ist die Gemeinde verpflichtet, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, außer die Gemeinde verfügt über eine überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit. Mit dem Erlass der Satzung werden außerdem auch ansonsten möglicherweise drohende Fördermittelkürzungen vermieden. Der Gemeindeanteil liegt hier deutlich über den Empfehlungen der Mustersatzung um die Bürgeranteile möglichst gering zu halten.
Die Anwohner der Münchshöfener Straße werden Anfang September, noch vor Beginn der Baumaßnahme im Rahmen eines eigenen Infoabends hierüber informiert. Ebenfalls in der noch für September vorgesehenen Bürgerversammlung wird dies nochmals für alle Bürger erläutert. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Ein weiter Punkt war die Entscheidung über die Kostenbeteiligung einer Entwässerungsrinne in Niederwalting. Hier kam der Gemeinderat zu dem Entschluss, die Bauarbeiten aufgrund des Zustandes der Rinne nicht vorzunehmen.
Als Letztes wurde über die Vergabe der Arbeiten für die Kanalisierung der Münchshöfener Straße beraten. Die Maßnahme wird federführend vom Landkreis durchgeführt, wobei die Baukosten für den Gehweg und die Mischwasserkanalisation von der Gemeinde getragen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf jeweils ca. 100.000 Euro für die Kanalarbeiten und nochmals ca. 100.000 Euro für den Bürgersteig.
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden von 4 Firmen Angebote abgegeben. Es wurde beschlossen, den Auftrag über die Arbeiten für die Mischwasserkanalisation an die Fa. Wadle-Bau GmbH aus Essenbach zu vergeben.