Planung energetischer Kindergartensanierung und Krippe
Einstieg ins Baugebiet Klosterbreite in Reißing beschlossen – Friseursalon genehmigt
Das Konjunkturpaket II könnte der Gemeinde Oberschneiding zu einer umfassenden energetischen Kindergartensanierung verhelfen. Eine energetische Sanierung des bestehenden Kindergartens mit dem geplanten Neubau einer Kinderkrippe zu verbinden steht schon seit einiger Zeit auf der Agenda der Oberschneidinger Gemeindeväter. Ein großes Problem war bisher die Finanzierung des Vorhabens, denn die Maßnahme dürfte nach ersten Schätzungen Kosten von insgesamt 1,25 Millionen Euro verursachen. Durch das Konjunkturpaket II könnte dieses Vorhaben nun kräftigen finanziellen Rückenwind erfahren, denn genau derartige Projekte sind einer der Förderschwerpunkte des staatlichen Konjunkturprogramms. „Zumindest“, so Bürgermeister Ewald Seifert, „die energetische Sanierung des Kindergartens, denn für Krippenneubauten gibt es ohnehin gute Fördermöglichkeiten“. Hier brauche es keine Unterstützung durch das Konjunkturprogramm. Der von der Gemeinde beauftragte Architekt Herbert Weny erläuterte den Gemeinderäten die bisherige Planung. Besprochen wurden auch verschiedene Möglichkeiten für die künftige Dachform des Kindergartens. Weny schlug vor, dass die südlichen Gruppenräume, die Krippe und der nord-östlich gelegene Gruppenraum jeweils ein Pultdach erhalten. Der nördliche bzw. mittlere Teil des Kindergartens sollen weiterhin ein Flachdach erhalten, das jedoch zur Nordseite hin geneigt wird und dadurch nach außen entwässert. Damit ist eine höhere Wasserdichtheit gewährleistet. Dies ist unter Berücksichtigung der notwendigen Belichtung der Innenräume eine sinnvolle und wirtschaftliche Lösung. Ein Satteldach, wie vom Gemeinderat zunächst favorisiert, würde die Innenraumbelichtung wesentlich beeinträchtigen und zudem erhebliche Mehrkosten verursachen. Durch die Neigung der Dächer, die Entwässerung nach außen und die walmdachartige Gestaltung des Pultdaches an der Westseite entstand ein Vorschlag für eine gefällige Bauform, mit deren Funktionalität und Aussehen die Gemeinderäte sehr zufrieden waren.
Es wurde beschlossen, auf der Grundlage dieser Planung umgehend die entsprechenden Förderanträge zu stellen.
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Einheitliche Gebühren
Die Festsetzung der Kindergartengebühren wurde in der letzten Zeit für die Gemeindeverwaltung durch die vielen, unterschiedlichen Buchungszeiten und auch durch die Aufteilung in Gebühr, Spielgeld und Teegeld immer arbeitsintensiver. Die Gemeindekasse regte daher eine Änderung der Kindergartengebühren an, nach der das Spielgeld und das Teegeld in die Monatsgebühr eingerechnet werden.
Es wurde beschlossen, dass pro Stunde und Monat für Schulkinder und Kindergartenkinder die Gebühr auf 10,– € und für Kinder unter 3 Jahren die Gebühr auf 15,– € festgesetzt wird. Dadurch ergeben sich übersichtliche Beträge, im Einzelfall auch leichte Erhöhungen sowie Senkungen der Gebühren. Das durchschnittliche Gebührenniveau wurde dadurch aber nicht verändert. Die Neuregelung gilt ab dem Kindergartenjahr 2009/2010.
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Baugebiet „Klosterbreite“: erster Erschließungsabschnitt
Der Gemeinderat wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass nach dem Bebauungsplan „Klosterbreite“ die Parzellen 19 a und 19 b über eine erst zu bauende Erschließungsstraße erschlossen werden. Nachdem die Gemeinde durch einen vereinbarten Tausch mit der Pfarrkirchenstiftung Reißing auch in den Besitz der Bauparzellen 16, 17, 18 a und 18 b kommt, schlugen Bürgermeister Seifert und Geschäftsleiter Maier vor, für einen Einstieg in das Baugebiet „Klosterbreite“ auch diese Grundstücke zu erschließen. Der Regenwasserkanal für diese Grundstücke soll nach der bestehenden Planung an den Oberflächenwasserkanal der Friedhofstraße angeschlossen werden. Die voraussichtlichen Kosten liegen nach einer groben Kostenschätzung des Ingenieurbüros Trummer Bauberatung GmbH bei ca. 95.000,– €.
Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, den Einstieg in die Erschließung des Baugebietes „Klosterbreite“ vorzunehmen und im Haushaltsjahr 2009 die Erschließungsstraße bis zur Bauparzelle 16 herzustellen.
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Bürgermeister Seifert gab anschließend noch bekannt, dass die LAG-Vollversammlung dem Antrag der Gemeinde zur Aufnahme der Baumaßnahme „EF.EU“ in das REK zugestimmt hat. Wenn die Gemeinde eine schlüssige Planung vorlegen kann, wird das Projekt aus Leader-Mitteln gefördert.
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Der Gemeinderat wurde außerdem darüber informiert, dass die Deutsche Telekom AG aus wirtschaftlichen Gründen beabsichtigt, die öffentliche Telefonzelle beim Rathaus Oberschneiding in nächster Zeit abzubauen. Durch weit verbreitete Nutzung von Handys und die gute Versorgung durch stationäre Telefone sei laut Telekom der Ertrag aus der öffentlichen Telefonzelle sehr stark zurückgegangen, so dass ein weiterer Betrieb wirtschaftlich nicht mehr zu verantworten sei.
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Der Gemeinderat wurde auch über das geplante Bauvorhaben beim Anwesen Wirl in Oberschneiding informiert. Auf dem Parkplatz vor dem Lebensmittelgeschäft ist geplant, einen Container aufzustellen und dort einen Friseursalon zu betreiben. Der Container sei laut Antragsteller durch seine äußere Gestaltung als solcher kaum zu erkennen und sehe aus, wie ein Anbau mit Flachdach. Das Bauvorhaben wird bis auf einen Meter an die Ortsstraße heran reichen. Nach Mitteilung der Bauabteilung des Landratsamtes bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Es wurde beschlossen, dem vorgestellten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.