Gemeinde übernimmt ehemaliges Lagerhaus Berger
Geschwindigkeitsmessungen an neuralgischen Stellen sollen Sicherheit erhöhen
Die Gemeinde Oberschneiding hat das Gelände des ehemaligen Lagerhauses Berger am Ortseingang von Oberschneiding übernommen. Bürgermeister Ewald Seifert informierte die Mitglieder des Gemeinderates im Rahmen der letzten Sitzung über die Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses aus dem Jahr 2008. Außerdem wurde beschlossen, einen Auftrag an die Firma GKVS zur Geschwindigkeitsmessung an neuralgischen Stellen im Gemeindebereich zu vergeben, um teilweise sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen entgegenzuwirken und die Sicherheit auf den Straßen, insbesondere für die Kinder zu erhöhen. Außerdem wurde eine Festlegung bezüglich der Kosten für Oberflächenwasserableitung und Erschließung im Baugebiet Klosterbreite in Reißing getroffen.
Zu Beginn der Sitzung wurde der Gemeinderat über das Ergebnis der inzwischen durchgeführten Testmessungen informiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen in der Spitze bei über 50 km/h. Das Verhältnis der Geschwindigkeitsüberschreitungen zu den gemessenen Fahrzeugen lag bei den meisten Messstellen zwischen 40 und 60 %. Die Überschreitungen lagen auch nicht überwiegend in den Nachtstunden sondern im Wesentlichen am Morgen bzw. späten Nachmittag, also Zeiten, zu denen sich Menschen auf der Straße, insbesondere Kinder auf dem Schulweg befinden. Die Messungen an den festgelegten Messstellen haben an 11 Tagen insgesamt 3.270 Verstöße ergeben. Die große Zahl an deutlichen Überschreitungen war durchaus überraschend. Ebenso überraschend war die Tatsache, dass sogar am Zebrastreifen in der Landauer Straße ortsauswärts zahlreiche Verkehrsteilnehmer mit mehr als 70 Stundenkilometern unterwegs waren.
Weiterhin wurde bekannt gegeben, dass bei der kommunalen Verkehrsüberwachung kein Unterschied zwischen „kleinen“ und „großen“ Verstößen gemacht werde, d.h. dass jeder Verstoß nach dem Bußgeldkatalog geahndet werde und daher von Verwarnung, Bußgeld über Eintragung von Punkten ins Verkehrszentralregister bis zum Entzug der Fahrerlaubnis alle Konsequenzen möglich seien.
Um die Sicherheit auf den innerörtlichen Gemeindestraßen zu erhöhen wurde beschlossen, die Fa. GKVS zunächst für 6 Monate mit der kommunalen Verkehrsüberwachung zu beauftragen. Da der Gemeinde ausdrücklich nicht an Verwarnungs- bzw. Bußgeldeinnahmen sondern an einer Geschwindigkeitsreduzierung gelegen ist, wurde vereinbart, die Messstellen zu veröffentlichen. Kontrolliert wird künftig in Oberschneiding in der Straubinger Straße, der Landauer Straße, der Salchinger Straße, der Paderinger Straße und an der Schule, in Reißing im Straubinger Weg, der Hauptstraße in Richtung Trieching und in Richtung Hankofen, in Großenpinning, Münchshöfen, Wolferkofen und Siebenkofen.
Im Rahmen der Diskussion über die kommunale Verkehrsüberwachung wurde auch bekannt gegeben, dass in Meindling vom Anwesen Ammer bis zum Anwesen Roth zwei verschiedene Geschwindigkeiten zulässig sind. Ortsauswärts in Richtung Kirchmatting darf 60 km/h gefahren werden, ortseinwärts jedoch nur 50 km/h, da dieser Bereich als Ortsdurchfahrt beschildert ist. Die PI Straubing bittet daher um eine klare Verkehrsregelung in diesem Bereich. Es wurde beschlossen, die Ortsdurchfahrt Meindling in dem vorgenannten Bereich durch Ortstafeln zu kennzeichnen und damit den gesamten Bereich auf 50 km/h zu beschränken.
Da nach der Stellungnahme der PI Straubing für die Grundstücksausfahrt Bumes genügend Sichtweite besteht und somit dem Antrag des Herrn Heribert Bumes auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h nicht entsprochen werden soll, wurde beschlossen, vor einer Entscheidung auch an dieser Stelle die gefahrene Geschwindigkeit zu messen. Über die Fa. GKVS soll versucht werden, in diesem Bereich eine Messung vorzunehmen. Danach ist die Entscheidung nochmals dem Gemeinderat vorzulegen.
Baugebiet Klosterbreite
Als nächstes stand eine Entscheidung über die Vorgehensweise bei der Erhebung der Kosten für die Oberflächenwasserableitung im Baugebiet Klosterbreite in Reißing auf der Tagesordnung. Nachdem die voraussichtlichen Erschließungskosten derzeit noch nicht bekannt sind und für die Oberflächenwasserableitung aus dem Baugebiet „Klosterbreite“ keine Entwässerungssatzung und keine Beitrags- und Gebührensatzung besteht, sind für beide Erschließungsmaßnahmen Kostenübernahmeverpflichtungen in den Verträgen mit den Bauplatzbewerbern aufzunehmen.
Es wurde beschlossen, bei der Weitergabe von Bauplätzen durch Verkauf oder durch Erbbaurecht im Baugebiet Klosterbreite folgende Bedingungen bezüglich der Erschließung und Oberflächenentwässerung in die jeweiligen Verträge aufzunehmen: Die Kosten für die Ableitung des Oberflächenwassers werden entsprechend der anteiligen Grundstücksfläche vom Erwerber übernommen. Diese berechnen sich aus 50 % der Kosten für die Herstellung des Oberflächenwasserkanals, des Regenrückhaltebeckens, des Ableitungskanals im Hochweg sowie 100 % der Grundstücksanschlüsse. Die Bauplatzübernehmer haben die Erschließungskosten gem. Art. 5 a Kommunalabgabengesetz zu tragen und verpflichten sich, eine Ablösevereinbarung für die Erschließungsbeiträge zu unterzeichnen. Die Bestimmung des Baugesetzbuches zur Ermittlung der Erschließungsbeiträge und Art. 5 a Kommunalabgabengesetz sind dabei zu beachten.
Lagerhaus wird abgerissen
Zum Abschluss der Sitzung hatte Bürgermeister Ewald Seifert eine erfreuliche Information für die Gemeinderäte. Die im vorigen Jahr begonnenen Erwerbsverhandlungen mit dem Eigentümer des ehemaligen Lagerhauses Berger konnten zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Die Gemeinde übernimmt das Areal am Ortseingang. Damit besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, die Nordansicht von Oberschneiding, also den Ortseingang aus Richtung Straubing neu zu gestalten, und damit den bisherigen „optischen Schandfleck“ zu beseitigen. Außerdem ist die Gemeinde bereits in Verhandlungen über die Ansiedlung eines Kompetenzzentrums für den Bereich Informationstechnologie. Näheres hierzu soll laut Bürgermeister Seifert in den nächsten Wochen erarbeitet und dann im Gemeinderat und über eine Ausgabe des Infoblattes „Oberschneiding in form“ vorgestellt werden. Damit würde nicht nur eine Aufwertung des Ortsbildes, sondern auch eine sinnvolle, zukunftsgerichtete Nutzung erreicht werden. Die bestehenden beiden Lagergebäude würden demnach abgerissen, der Turm einer „Verschönerung“ unterzogen. Ein Abriss des Turms komme nicht in Frage. Zum einen seien die Kosten dafür extrem hoch, zum anderen habe der jetzige Eigentümer langfristige Verträge mit Mobilfunkbetreibern abgeschlossen, welche von der Gemeinde zu übernehmen seien. Allerdings, so Seifert, „haben wir in Zukunft auch auf diesem Feld eine deutlich bessere Position“.