hotovoltaikanlage in Siebenkofen; Bekanntgabe des Ergebnisses der 1. Auslegung und Behördenbeteiligung und Entscheidung über die Fortführung des Verfahrens
Dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zu vielen negativen Stellungnahmen geführt hat.
So wendet die Regierung von Niederbayern ein, dass man das Ziel, eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern und den Flächenverbrauch zu vermindern, nicht beachtet. Es sollten daher alternative Standorte bzw. die Nutzung von Dach- und Wandflächen für Photovoltaikanlagen vorgezogen werden.
Das Landratsamt Straubing-Bogen ist ebenfalls gegen eine Zersiedelung der Landschaft und fordert daher, dass der Abstand der Module zur bestehenden Bebauung max. 40 m beträgt. Somit liegt der Gemeinderatsbeschluss vom 30. Juli 2008 in einem krassen Widerspruch zu der Forderung des Landratsamtes. Das Landratsamt Straubing-Bogen schlägt weiterhin vor, zu überprüfen, ob eventuelle negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild entstehen. Die Abteilung „Naturschutz“ fordert außerdem, dass die ausgewiesenen Grünflächen durch eine Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern dauerhaft gesichert werden.
Das Amt für Landwirtschaft gibt zu bedenken, dass es sich bei der Fläche um sehr gute Ackerflächen handelt, die zu den besten der EU gehören und die von den Landwirten zur Einkommenssicherung benötigt werden. Für die geplanten Maßnahmen stehen nach Ansicht des Landwirtschaftsamtes ausreichend Dachflächen bzw. ungünstige Produktionsflächen zur Verfügung, die hierfür besser geeignet wären. Auch bei dieser Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass der Flächenverschwendung Einhalt geboten werden soll. Sofern trotzdem die Planung beschlossen wird, sollte nach dem Abbau der Photovoltaikanlagen wieder „Landwirtschaft“ als Nachfolgenutzung festgesetzt werden.
Der Bayer. Bauernverband weist darauf hin, dass die ausgewiesenen Grünflächen später so zu pflegen sind, dass z.B. durch Distelflug die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht beeinträchtigt werden.
Der regionale Planungsverband bittet ebenfalls die Planung nochmals zu überprüfen und nach Alternativstandorten zu suchen. Im Zweifel erhebt er allerdings keine grundsätzlichen Einwände.
Das Denkmalamt vermutet auf dieser Fläche archäologische Funde und fordert daher vor Beginn der Arbeiten eine Sondagegrabung. Die Kosten hierfür sind vom Verursacher zu tragen.
Der Bund Naturschutz ist gegen eine, seiner Ansicht nach, unnötige Flächeninanspruchnahme und weist auf noch nicht erforschte elektromagnetische Auswirkungen hin. Er fordert außerdem einen dauerhaften Erhalt der Eingrünung auch über den Zeitraum der Nutzung als Photovoltaikanlage hinaus.
Sowohl die Familien Riedl und Weigl/Notnagel sowie die Siebenkofener Bürger wehren sich gegen die Photovoltaikanlage wegen Einschränkungen der Lebens- und Wohnqualität, Verschandelung der schönen Natur, Verschwendung von gutem Ackerland und Wertverlust der Grundstücke.
Außerdem wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Planer derzeit an einer Weiterführung des Verfahrens kein Interesse haben, da Schwierigkeiten bei der Stromeinspeisung bestehen.
Im Rahmen der Beratung stellte Herr Lorenz im Auftrag des Investors den Antrag, das Verfahren zunächst auszusetzen, bis die Frage der Einspreisungsmöglichkeit geklärt ist. Darüber hinaus bittet Herr Lorenz, dem Investor und dem von ihm beauftragten Planer bei der Entscheidung die Möglichkeit zur Anwesenheit zu geben.
Der Bitte des Investors, bei der Entscheidung zugegen sein zu können, wurde vom Gemeinderat stattgegeben, allerdings wurde zum weiteren Verlauf festgelegt, dass die Entscheidung über die Einwände nicht auf die lange Bank geschoben wird, sondern in einer der nächsten Sitzungen getroffen werden sollte.
Zuschussantrag für die Nebenkirche in Grafling
Die katholische Kirchenverwaltung Altenbuch stellte einen Antrag auf Bezuschussung der Außenrenovierung für die Nebenkirche „St. Peter und Paulus in Grafling. Nachdem bisher gemeindliche Zuschüsse nur für Hauptkirchen gewährt wurden, wurde beschlossen, für die Außenrenovierung der Kirche in Grafling keinen Zuschuss zu gewähren.
Straßennamen für Großenpinning, Münchshöfen und Wolferkofen
Beim nächsten Tagesordnungspunkt erklärte Bauausschussvorsitzender Konrad Schmerbeck die Empfehlung des Bauausschusses, entsprechend dem Antrag einer Bürgerin in der Ortschaft Großenpinning sowie in Münchshöfen und Wolferkofen Straßennamen zu vergeben. Hierdurch soll erreicht werden, dass die jeweiligen Anwesen vor allem bei Rettungseinsätzen schneller gefunden werden.
Die Vergabe der Straßennamen soll jedoch in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeindebürgern erfolgen. Die Grundstückseigentümer sollen angeschrieben bzw. zu einer Bürgerversammlung eingeladen werden. Erst danach wird eine Entscheidung über die Straßenbenennung getroffen.