Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen). Ein natürliches, wasserführendes Gewässer erkennt man leicht. Dort gilt bereits jetzt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen. Die genaue Abgrenzung der Gewässer mit Randstreifenpflicht ist aber schwierig, weil eine Vielzahl von Kriterien dabei zu beachten ist. Zum Beispiel können Gräben auch ohne ständige Wasserführung dazugehören, künstliche Gewässer dagegen nur in Ausnahmefällen. Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerabschnitten ein Randstreifen einzuhalten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat nun die Kartierung südlich der Donau für den Landkreis Straubing-Bogen und die Stadt Straubing abgeschlossen. Insgesamt 920 Flusskilometer wurden dort nach dem bayernweit einheitlichen Vorgehen eingestuft. Circa 70 Prozent dieser Gewässer sind demnach randstreifenpflichtig. Die Karten stehen ab sofort auf der Internetseite www.wwa-deg.bayern.de des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf unter der Rubrik “Gewässerrandstreifen“ zur Verfügung. Zum 01.07.2022 werden diese in den Umweltatlas Bayern überführt, dann ist die Gewässerrandstreifenpflicht auch bei bisher unklaren Abschnitten verbindlich zu beachten. Fragen und Anmerkungen zu den Kartierergebnissen können schriftlich per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Post (Detterstraße 20, 94469 Deggendorf) an das Wasserwirtschaftsamt gestellt werden. Bei den Anfragen sind bitte unbedingt Kontaktdaten, Gemeinde, Gewässer, Flurstück und Gemarkung anzugeben. Die Bearbeitung des nördlichen Landkreises Straubing bzw. der Stadt Straubing läuft bereits. Die Veröffentlichung dieser Ergebnisse ist im Frühjahr 2022 vorgesehen. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann landkreisweise.