Bekanntmachung über die Aufstellung des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet „Oberschneiding“

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Aufstellung des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet „Oberschneiding“ beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 28.02.2024 bis 02.04.2024 durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich verschiedene Gesichtspunkte, aufgrund derer eine Überarbeitung des Entwurfes erforderlich wurde. Daher hat der Bau- und Umweltausschuss am 09.04.2024 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Änderungen gegenüber der Fassung zum Vorentwurf vom 08.11.2023 wurden in roter Schriftfarbe in den Unterlagen zur Bauleitplanung gekennzeichnet.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Änderungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungs- mit integriertem Grünordnungsplanes mit den Flurnummern 679, 679/1, 679/2,

679/3, 679/4, 679/5, 679/6, 679/7, 679/8, 679/9, 679/10, 680/1/TF, 681/TF, alle der Gemarkung Oberschneiding sowie die Flurnummer 739 der Gemarkung Wolferkofen. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 16,9 ha.

Verfahrensart

Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet „Oberschneiding“, bestehend aus Planzeichnung, Festsetzungen durch Text und Hinweise sowie Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

7. Juni 2024 bis 8. Juli 2024

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding, https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/  einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer Nr. 12 während der allgemeinen Geschäftszeiten einzusehen.

Es sind dabei folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schalltechnischer Bericht Nr. S2310103 vom 15.02.2024, ein Umweltbericht mit Inhalt zu den wichtigsten Zielen des Bauleitplans, Festgelegte Ziele des Umweltschutzes und Arten deren Berücksichtigung, Bestandsaufnahme, Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie deren Wirkungsgefüge, Zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Geplante Vermeidungs- und Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Naturschutzfachliche Eingriffsregelung, alternative Planungsmöglichkeiten, Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung, Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung, Abbuchungsplan zum Ökokonto Ö5 in Oberschneiding

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (hauptundbauamt@oberschneiding.de), können jedoch bei Bedarf aber auch auf einem anderen Weg eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet „Oberschneiding“ unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt ist.

Oberschneiding, 05.06.2024

Ewald Seifert

1. Bürgermeister

Geltungsbereich:

Zu den Unterlagen:

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