In den nächsten Wochen werden die Wahlbenachrichtigungen an die Bürger verschickt. Die Briefwahlbeantragung ist jedoch erst ab Anfang Februar möglich, da die Gemeinde Oberschneiding die Briefwahlunterlagen vom Verlag zu einem früheren Zeitpunkt nicht erhält. Der Antrag auf Wahlscheine für die Briefwahl kann nur schriftlich oder mündlich erfolgen. Bitte beachten Sie, dass auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code und der Link zum Bürgerserviceportal angegeben sind. Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite eine vorgedruckte Vollmacht, wenn eine andere Person für Sie die Unterlagen abholen soll. Eine telefonische Beantragung der Wahlunterlagen ist nicht zulässig.