Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichte
Für die Amtsperiode von 01.04.2010 bis 31.03.2015 findet wieder die Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichte statt.
Ehrenamtliche Richter müssen Deutsche sein. Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden:
– Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
– Richter,
– Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
– Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
– Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung unter Angabe von Anschrift, Geburtstag, Geburtsort und Beruf bis zum 20. Juli 2009 an die Gemeindeverwaltung Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding.