In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 die Wahl der Schöffen statt. Die Gemeinde Oberschneiding ist berechtigt, zwei Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen. Zurzeit werden daher Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht sowie bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit – und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Zum Schöffenamt kann berufen werden, wer das 25.Lebensjahr vollendet hat und zur Zeit der Aufstellung in der Gemeinde wohnhaft ist. Außerdem muss der Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Nicht berufen werden soll, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden wird. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt.
Vorschläge für das Amt des Schöffen können bis zum 19. März 2018 schriftlich bei der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding während der allgemeinen Geschäftszeiten abgegeben werden.