Vermeidung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten

In der Gemeinde Oberschneiding gehen immer wieder Beschwerden über ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten ein. Dabei wird die Frage gestellt, wann ruhestörende Arbeiten, hauptsächlich Rasenmähen, untersagt sind.

Durch Bundesverordnung (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29.08.2002) ist in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, sowie Kleinsiedlungsgebieten der Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien zu folgenden Zeiten verboten:

1) an Werktagen in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr

2) an Sonntagen und Feiertagen

Die genannte Verordnung untersagt den Betrieb der Geräte- und Maschinen (z.B. Rasenmäher), aber nicht während der Mittagszeit und auch nicht in Dorfgebieten, Mischgebieten, Kerngebieten oder Gewerbegebieten. Hierzu wäre der Erlass einer Gemeindeverordnung erforderlich. Die Gemeinde Oberschneiding sah bisher davon ab, eine solche Verordnung, die bußgeldbewehrt ist, zu erlassen.

Die Gemeinde bittet deshalb, Lärmbelästigungen zu vermeiden. Insbesondere sollten während der Mittagspause zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr und abends ab 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr früh lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten unterbleiben. Durch gegenseitige Rücksichtnahme wird der Erlass einer Gemeindeverordnung überflüssig.

Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und –sauger gelten an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen. Genauere Informationen können beim Ordnungsamt der Gemeinde Oberschneiding (Tel.: 09426/8504-27) eingeholt werden.

Checkliste Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte

Maschinen und Gerätewerktags von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhrwerktags von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhrwerktags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhrwerktags von 17:00 Uhr bis 7:00 Uhrsonn- und feiertags ganztägig
BaustellenkreissägemaschineXX
Beton- und MörtelmischerXX
BohrgerätXX
FahrzeugkühlaggregatXX
Förder- und Spritzmaschine für Beton und MörtelXX
FörderbandXX
FreischneiderXXXXX
FugenschneiderXX
GrabenfräseXX
Grader (< 500 Kilowatt)XX
Gras- oder Rasentrimmer/Gras- kantenschneider (mit Verbrennungsmotor)XXXXX
Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (ohne Verbrennungsmotor)XX
HeckenschereXX
HochdruckwasserstrahlmaschineXX
HydraulikhammerXX
KehrmaschineXX
Kombiniertes Hoch-druckspül- und SaugfahrzeugXX
Kompressor (<350 Kilowatt)XX
KraftstromerzeugerXX
LaubbläserXXXXX
LaubsammlerXXXXX
MobilkranXX
Motorhacke (< 3 Kilowatt)XX
Muldenfahrzeug (< 500 Kilowatt)XX
MüllsammelfahrzeugXX
Planiermaschine (< 500 Kilowatt)XX
RasenmäherXX
Rollbarer MüllbehälterXX
SaugfahrzeugXX
Schneefräse (selbst-fahrend, ausgenommen Anbaugeräte)XX
Schredder/ ZerkleinererXX
Tragbare MotorkettensägeXX
TransportbetonmischerXX
TurmdrehkranXX
Verdichtungsmaschine in der Bauart von:Vibrationswalzen und nicht vibrierende Walzen, Rüttelplatten und VibrationsstampferExplosionsstampferXX
VertikutiererXX
Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb)XX
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