Sitzungsbericht 2007-09-18

HTML clipboard

Biogasanlagenstandort außerhalb des Gewerbegebietes gefragt

Gemeinde Oberschneiding bekommt Tierarztpraxis

Zu einem Antrag auf Änderung der Oberflächenwasserableitung in Padering nahm der Gemeinderat bereits vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung vor. Dabei wurde erläutert, warum die derzeit bestehende Ableitung des Oberflächenwassers geändert werden soll. Der Gemeinde fällt im vorliegenden Fall grundsätzlich die Verpflichtung zu, die punktuelle Einleitung des Oberflächenwassers in das Anliegergrundstück zu beseitigen. Bürgermeister Seifert gab bekannt, dass der Antragsteller angeboten hat, sich freiwillig an den Baukosten zu beteiligen. Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, dem Antrag auf Änderung der Oberflächenwasserableitung zuzustimmen und die Maßnahme in den Haushalt 2008 aufzunehmen.

Als nächstes stand die Widmung verschiedener Ortsstraßen auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat beschloss, den Ahornring, die Lindenstraße, die Lärchenstraße, in Reißing ein Stück zur Raintinger Straße sowie das bereits fertig gestellte Teilstück im Gewerbepark Siebenkofen als Ortsstraßen zu widmen und damit auch formell in die Unterhaltspflicht der Gemeinde aufzunehmen.

Der Gemeinderat wurde anschließend davon in Kenntnis gesetzt, dass der Besitzer des Anwesens Münchshöfen Nr. 23 zwecks Errichtung einer Tierarztpraxis eine Nutzungsänderung seines bestehenden Nebengebäudes beabsichtigt. Im Nebengebäude sollen neben der Tierarztpraxis auch Innenzwinger errichtet werden. An dieses Nebengebäude soll ein Anbau für ein Futtermittel-, Zubehör- und Gerätelager erfolgen. Im westlichen Anschluss sind drei überdachte Außenzwinger vorgesehen. Die drei Außenzwinger sind durch eine Lärm- und Trennwand zur Straße hin und somit in Richtung Münchshöfen abgeschirmt.
Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, dem Vorhaben in der beantragten Form das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Breiteren Raum nahm dann eine Anfrage wegen Errichtung einer Biogasanlage im Gewerbegebiet Siebenkofen ein. Herr Rothenaicher von der Fa. COWATEC AG aus Burglengenfeld erläuterte die im Gewerbegebiet Siebenkofen beabsichtigte Biogasanlage mit 500 KW. Der Flächenbedarf für diese Anlage liegt nach Angaben von Herrn Rothenaicher bei ca. 1 ha. Geplant wäre die Anlage im nördlichen Teil des Gewerbegebietes. Die Biogasanlage soll neben der Stromerzeugung auch zur Wärmelieferung für einen Gärtnereibetrieb in Siebenkofen verwendet werden.
Die Biogasanlage würde ausschließlich mit nachwachsenden Rohstoffen, also ohne Gülle, betrieben und bedarf einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Sie wäre damit nach den Bestimmungen des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet Siebenkofen nicht zulässig. Im Rahmen der ausführlichen Darstellung der geplanten Anlage  wurde von Herrn Rothenaicher u.a. vorgetragen, dass der Betrieb der Anlage durch langfristige Lieferverträge sichergestellt werden sollte, die Biogasanlage Baukosten von ca. 2,0 Mio. € verursacht und später ein Arbeitsplatz für die Betreuung der Anlage entsteht. Bezüglich der Zulässigkeit von Biogasanlagen im Außenbereich teilt Herr Rothenaicher mit, dass solche Anlagen nach Art. 35 BauGB privilegiert sind. Die Anlage hätte einen Silolagerplatz von ca. 4.000 Quadratmetern Größe und würde alleine deswegen nicht völlig ohne Geruchsemissionen zu betreiben sein. Bürgermeister Seifert schlug dem Vertreter der Firma vor, sich um einen Alternativstandort umzusehen, der dezentral liegt, um Probleme beim Betrieb der Anlage aber vor allem auch bei der Akzeptanz der Gewerbegrundstücke von vorneherein zu vermeiden. Auf diesen Vorschlag einigte man sich zunächst, und der Gemeinderat beschloss, eine Entscheidung über die  Ansiedlung einer Biogasanlage im Gewerbegebiet Siebenkofen zurückzustellen und vor einer Beratung im Rahmen der nächsten oder übernächsten Sitzung eine Besichtigung einer ähnlichen Anlage vorzunehmen.

Skip to content