Kindergarten und Schule sollen saniert werden
Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Oberschneiding
Der Gemeinderat wurde im Rahmen der letzten Sitzung darüber informiert, dass seit 03. März 2009 Förderrichtlinien für die energetische Sanierung von Kindergärten im Rahmen des Konjunkturpaketes II vorliegen. Die beim Kindergarten Oberschneiding erforderlichen Maßnahmen entsprechen exakt der Zielsetzung des Konjunkturpakets II. Die Erneuerung der Türen und Fenster, der Austausch und die Umstellung der Heizung auf eine regenerative Energieform, die Erneuerung des Daches und die Außensanierung stehen laut Bürgermeister Ewald Seifert ohnehin an und könnten bei einer Aufnahme in das Konjunkturpaket II rasch und vollständig umgesetzt werden. Es wurde beschlossen, für die geplante Krippe eine Förderung nach der Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 und für den Kindergarten eine energetische Sanierung nach dem Konjunkturpaket II zu beantragen.
Im zweiten Punkt der Tagesordnung ging es wiederum um eine mögliche Gebäudesanierung. Eine energetische Sanierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II könnte auch für die Schule Oberschneiding beantragt werden. Der Bauausschuss hat hierüber in der Sitzung vom 11. März 2009 beraten und empfohlen, auch hierfür einen Förderantrag zu stellen. Nach der Empfehlung des Bauausschusses sollten in der Schule Oberschneiding die Fenster und Außentüren ausgetauscht, die Außenwände, das Dach oder die oberste Geschoßdecke und die Turnhallendecke zusätzlich gedämmt werden. Weiterhin sollte auch die Heizung erneuert und diese auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
Nach eingehender Diskussion wurde beschlossen, die energetische Sanierung der Schule ebenfalls im Rahmen des Konjunkturpaketes II der Regierung von Niederbayern zu melden. Darin sind die oben angeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen aufzunehmen. Für eine umgehende Erstellung der Antragsunterlagen ist Sorge zu tragen.
Anschließend wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss bezüglich der Bestandsaufnahme der beiden Freibäder bekanntgegeben. Der Gemeinderat beschloss, einige kleinere Reparaturen sowie technische Verbesserungen in den nächsten Wochen vorzunehmen. Außerdem soll im Freibad Reißing für die Duschen ein elektrischer Durchlauferhitzer installiert werden. Dieser soll ähnlich wie in Oberschneiding mit Münzen bzw. Chips gegen Entgelt betrieben werden.
Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Konrad Schmerbeck gab noch weitere Entscheidungen des Bauausschusses vom 11. März 2009 bekannt. So konnte einem Bauantrag für eine Garage in Reißing mangels Einhaltung gesetzlicher Vorschriften nicht entsprochen werden. Zum Bebauungsplan Klosterbreite vertritt der Bauausschuss die Auffassung, dass der Bebauungsplan bezüglich der Bebauung der Parzellen 18 a und b sowie 19 a und b hinsichtlich der zulässigen Wandhöhen und der Dachneigung geändert werden sollte. Es wird die Auffassung vertreten, dass hier höhere Gebäude, als derzeit im Bebauungsplan zugelassen sind, sinnvoll wären. Es wurde daher beschlossen, die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans unter Ziff. 2.1.1 für die Parzellen 18 a und b sowie 19 a und b dahingehend zu ändern, dass für diese Parzellen die traufseitige Wandhöhe (bergseitig) von 4,70 m auf 5,70 m erhöht wird. Gleichzeitig soll die Ziff. 2.1.3 Dachneigung für diese Parzellen auf 20° bis 30° geändert werden. Außerdem wurde beschlossen, entlang der Friedhofstraße noch einen Gehweg anzulegen. Die Bauausschussmitglieder befassten sich außerdem mit einem Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses im Außenbereich der Gemarkung Wolferkofen. Das Landratsamt Straubing-Bogen sieht jedoch im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben keine Genehmigungsmöglichkeit für das Bauvorhaben im Außenbereich.
Außerdem wurde beschlossen, das Wiegehäuschen der alten, seit Jahren nicht mehr im Gebrauch befindlichen Waage am Ortseingang von Oberschneiding in der nächsten Zeit abzubrechen. Es ist zu prüfen, ob hierfür eine Abbruchgenehmigung erforderlich ist. Die Fahrzeugwaage ist auszubauen und die Grube zu verfüllen.
Änderung der Öffnungszeiten
Der Gemeinderat wurde weiter davon informiert, dass zur effektiveren Arbeit in der Gemeindeverwaltung darüber nachgedacht werden sollte, möglichst an den Nachmittagen von Montag bis Mittwoch, die Gemeindeverwaltung für den allgemeinen Parteiverkehr zu schließen. Der Donnerstagnachmittag soll unverändert von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet bleiben. Durch die beabsichtigte Änderung der Öffnungszeiten sollen Arbeitszeiten geschaffen werden, in denen ohne Unterbrechung größere Aufgaben erledigt werden können. In dieser Zeit ist geplant, dass die Gemeindeverwaltung zwar telefonisch erreichbar ist, jedoch eingehende Telefongespräche bei der Telefonvermittlung auflaufen und zum Rückruf notiert werden. Sollte es sich um dringende Angelegenheiten handeln, besteht die Möglichkeit, dass der Sachbearbeiter umgehend verständigt wird und somit gegebenenfalls auch handeln kann. Außerdem sollen diese Zeiten künftig auch für Besprechungstermine und Schulungen genutzt werden.
Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, die Gemeindeverwaltung ab 1. April 2009 an drei Nachmittagen, und zwar von Montag bis Mittwoch, für den allgemeinen Parteiverkehr zu schließen.