Der Gemeinderat Oberschneiding wurde in seiner letzten Sitzung darüber informiert, dass das Landratsamt Straubing-Bogen ab.1.1.2009 nur noch solche Kinder in die Tagespflege vermittelt, bei denen die Aufenthaltsgemeinde eine Förderzusage abgegeben hat. Dies bedeutet, dass für diese Kinder der kommunale Förderanteil zu zahlen ist. Nachdem auch „Altfälle“, also Kinder die bereits 2008 in die Tagespflege vermittelt wurden, ähnlich behandelt werden, wurde für ein Kind aus Oberschneiding beschlossen, den kommunalen Förderanteil an das Landratsamt Straubing zu zahlen. Als nächstes wurde der Gemeinderat darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Anfrage bei der Polizeiinspektion Straubing ergab, dass eine zeitliche Beschränkung einer Geschwindigkeitsbegrenzung (Waltinger Straße) nicht üblich ist und auch kein Fall bekannt ist. Es ist nach Ansicht der Polizei aber auch nicht ausgeschlossen, die Tempobegrenzung auf die Schulzeiten zu begrenzen. Vorschriften gibt es hierzu keine. Nachdem es sich nur um eine Anfrage handelte, war seitens der Gemeinde keine Entscheidung notwendig.
Anschließend wurde beschlossen, die geltende Gebührensatzung für die Freibäder Oberschneiding und Reißing zu ändern. Statt der Geschwisterkarten wird eine Ermäßigung für Familien mit drei oder mehr Kindern eingeführt, indem für das dritte bzw. jedes weitere Kind freier Eintritt gewährt wird. Dies bedeutet, dass ab zwei Geschwistern maximal ein Betrag von 26.– € pro Jahr zu zahlen ist. Bauausschussvorsitzender Konrad Schmerbeck gab einen Bericht über die letzte Bauausschusssitzung bekannt. Zur beabsichtigen thermischen Nutzungen von Erdsonden für die Heizung und die Warmwasserversorgung des Kindergartens ist die Aufschlussborhung für diese Woche vorgesehen.
Bezüglich der Haftung für private Stromleitungen in öffentlichem Grund ist nach Aussage der Direktorin des Bay. Gemeindetages, auch für Kabel die ohne Wissen der Gemeinde in deren Grund verlegt worden sind, von einer Haftung der Gemeinde auszugehen. Dies bedeutet, dass auf alle Fälle weiterhin der Passus, dass die Betreiber verpflichtet sind, die von ihnen verlegten Stromleitungen in das Kabelnetz des Stromversorgers aufnehmen zu lassen bzw. die Haftung für eventuelle Schadensfälle durch nicht registrierte Kabel zu übernehmen, beibehalten werden muss. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die E.on aufzufordern, die ihr bekannten privaten Leitungen, die in den letzten Jahren in öffentlichem Straßengrund verlegt wurden, exakt mitzuteilen.
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis, dass die FFW Niederschneiding am 26.4.2009 Herrn Johann Hoffmann als Kommandanten und Herrn Stefan Zellmer als dessen Stellvertreter wiedergewählt haben und bestätigte die beiden Kommandanten einstimmig.
Vom Antrag der FFW Reißing auf Errichtung eines Lagerschuppens an das bestehende FFW-Haus wurde der Gemeinderat in Kenntnis gesetzt. Im Lagerschuppen sollen ältere Gebrauchsgegenstände wie z.B. die alte Tragkraftspritze, Schläuche usw. untergebracht werden. In diesem Zusammenhang beantragt die FFW auch einen Zuschuss für die Baumaßnahme. Es wurde beschlossen, das Vorhaben der FFW Reißing mit 1.000.– € zu unterstützen.