Sitzungsbericht 2019-03-12

Konzept für Bürgerbus vorgestellt

Tagespauschalen für Feuerwehr erhöht

Um den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Oberschneiding eine bessere Anbindung an den Hauptort zu ermöglichen, beschloss der Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 11.12.2018 einen Bürgerbus einzuführen. Nach Erarbeitung eines Konzeptes wurde dieses nun vorgestellt. Durch den TSV Oberschneiding wurde mit finanzieller Hilfe der Gemeinde ein Kleinbus angeschafft, den die Gemeinde auch als Bürgerbus nutzen kann. Genutzt werden kann der Bus nicht nur von Senioren, sondern von allen Bewohnern der Gemeinde. Nach Abstimmung mit den Öffnungszeiten von Geschäften und Einrichtungen in Oberschneiding wird der Bus künftig alle 14 Tage donnerstags unterwegs sein. Die erste Fahrt ist für den 18.04.2019 geplant. Der Bus ist zwischen 07:30 Uhr und 17:00 Uhr im Einsatz. Anmelden kann man sich immer bis zum Tag vorher um 12:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung unter 09426/8504-0. Die Kosten für eine einfache Fahrt betragen 2 €, für Hin- und Rückfahrt fallen 4 € an. „seniorenmobil-Wertschecks“ sind auch bei Fahrten mit dem Bürgerbus gültig und werden über das Verkehrskonzept „seniorenmobil“ für seniorenmobil-Berechtigte ab 70 Jahren zu 50 % vom Landkreis Straubing-Bogen übernommen. Die Wertschecks können in der Gemeindeverwaltung erworben werden. Für offene Fragen zum Bürgerbus stehen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung jederzeit Rede und Antwort.

Im zweiten Punkt der Tagesordnung beschloss der Gemeinderat entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung die pauschalen Entschädigungen für die Feuerwehren auf 100 € pro Tag bei Teilnahme an einem ganz- bzw. mehrtägigen Lehrgang zu erhöhen.

Des Weiteren wurde der Gemeinderat über die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch einen privaten Betreiber auf der ehemaligen Kiesgrube in Grafling informiert. Da es sich bei dem Gelände um eine Konversionsfläche handelt, wäre die Errichtung einer solchen Anlage möglich, allerdings müsste der Flächennutzungs- und Landschaftsplan geändert werden. Die Kostenübernahme durch den Antragsteller für diese Änderung und für die Aufstellung des Bauleitplanes sollen genauso wie eine Rückbauverpflichtung, die Bereitstellung der notwendigen Ausgleichsflächen und die Lage des Betriebssitzes der Betreibergesellschaft vertraglich festgelegt werden. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Da es auf Grund der Bauweise zu einer Überschreitung der Grund- und Geschossfläche kommen könnte, wurde für das Baugebiet Klosterbreite für die Errichtung eines Reihenhaues mit 3 Wohneinheiten eine Befreiung von den Festsetzungen beantragt. Die weiteren Festsetzungen werden eingehalten, außerdem werden pro Wohneinheit 2 Stellplätze errichtet. Der Gemeinderat genehmigte daher den Antrag.

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