Sitzungsbericht 2021-11-25

Baubauungsplan für Baugebiet „Am Sportplatz“ beschlossen

Rechnungsprüfung 2020 ohne Beanstandungen

Landschaftsarchitekt Hermann Heigl präsentierte allen Anwesenden den ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Baugebiet „Am Sportplatz“, der unter anderem folgende Merkmale aufweist. Der bestehende Feldweg im Süden bleibt als solcher bestehen und wird nicht in die Planungen miteinbezogen. Der östliche Feldweg mit ca. 4 m Breite wird aufgelöst und auf 2,50 m verschmälert. Im Fuß- bzw. Radweg verlaufen die bereits bestehenden Versorgungsleitungen. Die Restbreite von 1,50 m wird den Bauparzellen zugeschlagen. Die Größen der Parzellen liegen zwischen 550 m2 und 1.340 m2, im Durchschnitt also bei ca. 690 m2. Insgesamt entstehen somit 33 Parzellen. Da der gesamte Bereich des Baugebietes ein Gefälle von ca. zehn bis elf Meter nach Norden aufweist, wurde der Regelquerschnitt der Erschließungsanlage erläutert. Die Erschließungsstraße wird 4,50 m breit. Daneben entsteht ein Mehrzweckstreifen für die Bepflanzung und Stellplätze mit 2,25 m sowie ein Versorgungsstreifen mit 1 m. Die Gesamtbreite beträgt somit 7,75 m und ist um einen Meter schmäler als in den letzten Baugebieten. Hintergrund für die Verschmälerung ist insbesondere die bessere Gestaltung der Bauparzellen aufgrund der begrenzten Ausdehnung des Baugebietes nach Westen. Im Westen wird eine Randeingrünung für die Abgrenzung des Baugebietes zur Ackerfläche angelegt. Außerdem sind die westlichen Bauparzellen hinsichtlich der Fläche großzügig gestaltet, sodass eine Randeingrünung von fünf Metern mit einer zweireihigen Bepflanzung gut umgesetzt werden kann. Des Weiteren wurden noch Regularien hinsichtlich Bauweise, Gestaltung der Haupt- und Nebengebäude, Einfriedung und privater Grünflächen festgelegt. Diese können im Einzelnen dem Bebauungs- und Grünordnungsplan entnommen werden. Heigl stellte außerdem den Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Mischgebiet „Kinderhaus + Physiopraxis“ vor. Hier wurden für das Kita-Gebäude und die Außenanlagen die Planungen der Büros Aris-Architekten und grünfabrik übernommen. Die Zufahrt wird aus Norden über die Hirtenlohe und aus Südosten über das Baugebiet „Schneidinger Feld“ erfolgen. Die Anbindung über das „Schneidinger Feld“ soll mit größtmöglicher Verkehrsberuhigung erfolgen.

Im Rahmen der Förderanhörung für den Neubau einer Kindertagesstätte hat die Regierung von Niederbayern mitgeteilt, dass von der Gemeinde noch ein Beschluss über die örtliche Bedarfsplanung zu fassen ist. Das Jugendamt des Landratsamtes Straubing-Bogen hat den entsprechenden Bedarf der Gemeinde Oberschneiding bereits anerkannt und auch das Bauvorhaben des Kinderhauses entsprechend befürwortet. Mit der Bedarfsanerkennung, die auch vom Gemeinderat beschlossen wurde, werden 30 neue Krippenplätze, 100 neue Kindergartenplätze und 75 neue Hortplätze geschaffen. Außerdem hat die Gemeinde im November die Förderanhörung der Regierung zum Bau des neuen Kinderhauses erhalten. Sollten hierfür alle Förderungen wie beantragt bewilligt werden, würde sich bei Baukosten von 7.987.000,00 € der Eigenanteil der Gemeinde auf 1.061.185,49 € belaufen. Sollten keine Mittel aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm (SIP) bewilligt werden können, würden sich die Eigenmittel der Gemeinde auf 2.438.185,49 € belaufen. Von Seiten der Verwaltung wäre geplant zeitnah mit der Ausschreibung der Bauarbeiten zu beginnen, um im Frühjahr 2022 mit dem Bau starten zu können. Die ersten auszuschreibenden Leistungen wären die Erd- und Entwässerungskanalarbeiten, welche noch 2021 mit Submissionstermin Mitte Januar ausgeschrieben werden sollen. Der Gemeinderat erteilt dem vorgelegten Finanzierungsplan sein einstimmiges Einverständnis, womit die geplanten Eigenmittel in Höhe von 1.061.185,49 € bzw. 2.438.185,49 € bereitgestellt werden können. Mit der weiteren Vorgehensweise und dem Beginn der Ausschreibungen herrschte ebenfalls Einverständnis.

Auf Grund einer Stellenbewertung durch ein externes Unternehmen für die Mitarbeiter des Rathauses ergaben sich geringfügige Änderungen im Stellenplan, für welche der Gemeinderat eine Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit Änderung des Stellenplanes beschloss.

Im Anschluss daran wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2020 vorgestellt. Geprüft wurden Kasseneinnahme- und -ausgabereste, Instandhaltungsrücklagen für das IT- und Bildungszentrum, die Abrechnung von Beachvolleyball- und Allwetterplatz, die Erschließungsbeiträge des Baugebietes „Herrenwiesweg“, zum Teil die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und Resturlaub und Überstunden des Personals in der Verwaltung. Da es sich beim IT-Zentrum nun nicht mehr um eine Gemeinschaftseigentum handelt, sondern sich das komplette Gebäude im Besitz der Gemeinde befindet, wurde vorgeschlagen und beschlossen, die Instandhaltungsrücklagen aufzulösen. Beanstandungen zu den geprüften Punkten gab es keine. Sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Rechnungsprüfung sprach der Rechnungsprüfungsausschuss Bürgermeister und Gemeindeverwaltung großes Lob für die gute Arbeit aus und schlug dem Gemeinderat die Entlastung von Bürgermeister Ewald Seifert und der Gemeindeverwaltung vor. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

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