Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wäre es sinnvoll für die Abwicklung zukünftiger, gemeindlicher Projekte ein eigenständiges Unternehmen zu gründen. Gemeinden können außerhalb der allgemeinen Verwaltung in den Rechtsformen eines Eigenbetriebes, eines selbständigen Kommunalunternehmens (KU) oder aber auch in den Rechtsformen des Privatrechts Unternehmen betreiben. Bürgermeister Ewald Seifert, Geschäftsleiter Johann Gögl und sein Stellvertreter Thomas Schmid erläuterten den Gemeinderäten, wie die Vorgehensweise bei der Gründung eines solchen Unternehmens wäre. Mit der Einrichtung eines Kommunalunternehmens würde ein neuer Zurechnungsträger von Rechten und Pflichten neben der Gemeinde geschaffen. Die erforderlichen Organe für ein Kommunalunternehmen wären der Vorstand, sein Vertreter und der Verwaltungsrat, welcher aus weiteren vier Personen bestehen könnte. Ein außerordentlich wichtiger Punkt für die Verwaltung ist die allgemeine Vorschrift für gemeindliche Unternehmen, dass sie keine Schädigung und kein Aufsaugen selbständiger Betriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Gewerbe und Industrie bewirken dürfen. Anhand der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages wurde durch die Verwaltung ein Satzungsentwurf für ein KU erstellt, welcher dem Gemeinderat erläutert wurde. Aus Sicht der Verwaltung bietet ein KU mehr Flexibilität bei der Aufgabenerfüllung und die Möglichkeit der Nachverhandlung bei Ausschreibungen und somit auch die Möglichkeit von Einsparungen, die bei „gemeindlichen“ Ausschreibungen nicht möglich wären. Nachteil ist sicherlich der zusätzlich Verwaltungsaufwand unter anderem durch Verwaltungsratssitzungen, Aufwendungen für Buchhaltung und Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkosten. Nach Auskunft benachbarter Gemeinden beträgt dieser zusätzliche Aufwand ca. 20.000 € pro Jahr. Die Haftung für das Kommunalunternehmen liegt bei der Gemeinde. So stehen das kommunale Unternehmensrecht und das kommunale Haushaltsrecht nicht isoliert nebeneinander. Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks und die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune bleiben auch weiterhin maßgebliche Kriterien. Die Gemeinde ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Steuerungs- und Überwachungsfunktion insbesondere dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Eigengesellschafterin durchzusetzen. Viele Fragen gab es aus dem Gemeinderat unter anderem dazu, wie sich die Schaffung eines Kommunalunternehmens in den verschiedensten Bereich wie zum Beispiel Grunderwerb, Vorsteuer oder Umsatzsteuer steuerlich auswirkt. Hierzu wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, wenn ein Kommunalunternehmen grundsätzlich befürwortet werden würde, zur nächsten Sitzung einen im Kommunalunternehmensrecht erfahrenen Steuerberater einzuladen, der alle offenen Fragen dazu beantworten kann. So stimmte der Gemeinderat abschließend einstimmig dafür in der folgenden Sitzung den Vorschlag Kommunalunternehmen weiterzuverfolgen und beauftragte die Verwaltung dieses Unternehmen bei der Kommunalaufsicht vorab schon zu melden, damit bei Weiterverfolgen der Gründung keine wertvolle Zeit mehr verloren geht. Angedacht wäre nämlich den Bau des Schulersatzgebäudes bereits über ein mögliches Kommunalunternehmen abzuwickeln.
Im zweiten Punkt der Tagesordnung wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass 2024 die Vollversammlung des Kreisjugendringes (KJR) neue Förderrichtlinien für die Jugendarbeit beschlossen hatte. Es wurden einige Fördersätze leicht angehoben und Anreize gesetzt, um Projekte Aktionen, Anschaffungen usw. für Jugendgruppen nachhaltig planen und durchführen zu können. Folgende Punkte ändern sich für die Kommunen: Die Tagessätze bei Mitarbeiterbildung und Jugendbildung steigen von 5 auf 6 €. Bei Anschaffungen sind nun auch die Software und gebrauchte Geräte förderfähig. Technische Geräte werden -so wie die anderen Anschaffungen auch – mit 20 % gefördert, aber die Energieeffizienzklasse stellt nun eine Voraussetzung für die Förderung dar. Einstimmig beschloss der Oberschneidinger Gemeinderat, den geänderten Förderrichtlinien des KJR aus dem Jahr 2024 zuzustimmen.