Eine weitere Gewinnung von Lehm in der Gmkg. Oberpiebing, nördlich von Riedling, wird von der Wienerberger GmbH aus Straubing durchgeführt. Der technische Betriebsleiter der Wienerberger GmbH, Herr Christoph Mayer, und Herr Dipl.-Ing. (FH) Herrmann Heigl vom Landschaftsarchitektur- und Stadtplanungsbüro aus Bogen präsentierten dem Gemeinderat die Planung. Diese umfasst eine Gesamtfläche von etwa 9 ha. Es handelt sich bei den fraglichen Grundstücken um Privatbesitz. Aktuell wird dieser Bereich ackerbaulich genutzt. Naturschutzfachlich bedeutsame bzw. geschützte Lebensräume befinden sich nicht im Geltungsbereich.
Es wurde einstimmig beschlossen, durch Deckblatt Nr. 23 den Flächennutzungs- und Landschaftsplan, sowie den Bebauungs- und Grünordnungsplan entsprechend fortzuschreiben.
Christoph Mayer stelle die vorgeschlagene Abbaumethode vor. Der Abbau von Lehm findet in fünf Abschnitten statt, die von Süden nach Norden verlaufen. Der Abbau von Lehm findet ausschließlich in zeitlich befristeten Phasen statt, die insgesamt etwa 6 Wochen pro Jahr und etwa 8 Jahre dauern. Vorab erhielt die Firma Geoplan den Auftrag, eine schalltechnische Prognose zu erstellen. Dieser zufolge kann das Projekt aus immissionsschutzrechtlicher Sicht realisiert werden.
Im dritten Tagesordnungspunkt wurde bekannt gegeben, dass die Gemeinde am nördlichen Ortseingang von Oberschneiding zwei Grundstücke mit insgesamt knapp 1,7 ha erwerben konnte. Auf diesen beiden Grundstücken sollen Flächen für einen Einkaufsmarkt, die Hochschule sowie Wohn- und Gewerbeflächen ausgewiesen werden.
Im weiteren Punkt der Tagesordnung wurde beschlossen, hierzu den Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu ändern und ein Sondergebiet Einkaufsmarkt und Mischgebiet an der Straubinger Straße auszuweisen. Parallel dazu wird ein Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgestellt.
Im fünften Tagesordnungspunkt zum Thema Ortsrecht erklärte die Verwaltungsfachangestellte Maria Schmerbeck die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Es ist besonders während der Wintermonate wichtig sicherzustellen, dass die Gehwege geräumt und gestreut werden. Wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist, so soll eine Gehbahn auf der öffentlichen Straße, die an ihr Grundstück angrenzen frei geräumt sein.
Die aktualisierte Verordnung wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und einstimmig entschieden, diese zu erlassen.
Auch die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Oberschneiding wurde neu erlassen. Diese wurde aktualisiert und an die Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages angepasst.
Das siebte Thema der Tagesordnung war die einstimmige Annahme eines Bauzeitenplans für die Oberschneidinger Schule.
Diese sieht vor, dass der Baustart des Auslagerungsgebäudes für die Schule im Jahr 2025 erfolgen soll und im Anschluss im Frühjahr 2026 die Schule Oberschneiding und danach die Mehrzweckhalle saniert werden.