In der letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Stellungnahme des Landratsamtes zum Haushalt 2024. Hier war in der üblichen, sehr vorsichtigen Haushaltsplanung eine mögliche Kreditaufnahme in Höhe von 2.237.000 Euro veranschlagt. Aufgrund der Kommunalrechtsnovelle zum 01.01.2024 und der damit verbundenen längeren Gültigkeitsdauer von Kreditermächtigungen wurde dieser Ansatz jedoch seitens des Landratsamtes Straubing-Bogen für nicht erforderlich erklärt, da vom Kreditvolumen des Haushalts 2023 kein Gebrauch gemacht wurde und dieses bei Bedarf noch vollumfänglich zur Verfügung stehe.
Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden zur Haushaltssatzung Nebenbestimmungen erlassen. Da die Gemeinde dafür Sorge zu tragen hat, dass die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes die Ausgaben vollständig decken und eine vorgeschriebene Mindestzuführung erreicht wird, wurde u.a. angeregt, das Defizit im Bereich der Kindertagesbetreuung durch eine Erhöhung der KITA-Gebühren zu verringern und die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes durch eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze zu verbessern. Hierzu wurden in den vergangenen Wochen – unter Hinzuziehung externer Fachleute – die KITA-Kosten umfassend beleuchtet und festgestellt, dass die Defizite im Vergleich mit Einrichtungen ähnlicher Größe und Anzahl betreuter Kinder völlig normal sind. Der Gemeinderat stellte fest, dass absolut sorgfältig und nachvollziehbar gewirtschaftet wird. Dies gilt insbesondere im Bereich der Führungsstruktur. Bei Kindertageseinrichtungen handelt es sich grundsätzlich um kostendeckende Einrichtungen. Eine Kostendeckung ist hier, auch nach Ansicht der Kommunalaufsicht, aus sozialen Gesichtspunkten nur sehr schwer zu erreichen.
Einsparungen wären im Qualitätsbereich im überschaubaren Umfang möglich, was aber vom Gemeinderat einstimmig nicht gewünscht wird. Die Oberschneidinger Kinderbetreuung wird übereinstimmend als qualitativ sehr hochwertig betrachtet und sowohl Bürgermeister Seifert und Verwaltung als auch die Mitglieder des Gemeinderates sehen es nicht als gewinnbringend an, an der Qualität der Einrichtungen zu sparen. Über mögliche Gebührenerhöhungen für das Betreuungsjahr 2025/2026 wird das Gremium erst im Frühjahr 2025 näher beraten.
Zu den Grundsteuerhebesätzen, der einzigen durch die Gemeinde steuerbaren größeren Einnahmemöglichkeit, wurde auf Vorschlag von Bürgermeister Seifert beschlossen, die Hebesätze nicht zu erhöhen, sondern diese unverändert zu belassen. „Wir haben die Hebesätze jetzt 46 Jahre lang nicht erhöht. Nun ist aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes und der daraus resultierenden Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt bei gleichbleibenden Hebesätzen ohnehin eine Mehreinnahme von voraussichtlich etwa 150.000 Euro zu erwarten. Das ist bei rund 1.500 Steuerzahlern keine Riesen-Dimension, aber sie sollte doch reichen“. Die Datenlage über die Messbeträge sei überdies nach wie vor sehr unklar, weil viele der abgegebenen Erklärungen nicht korrekt seien oder sich im Widerspruchsverfahren befänden und im Bereich der Grundsteuer A ca. 18 Prozent, im B-Bereich 13 Prozent der Messbetragsbescheide noch gar nicht vorlägen.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Oberschneiding zeige eine positive Tendenz. Für das Frühjahr 2025 zeichne sich laut Bürgermeister Seifert bereits jetzt eine positive Entwicklung im Industriegebiet ab. Die Impulse aus dem BITZ würden diese erkennbar unterstützen.
Im dritten und letzten Tagesordnungspunkt wurde beschlossen, den neuen Regenwasserkanal der Ortsdurchfahrt Großenpinning als öffentliche Einrichtung zu widmen und dafür einmalige Herstellungsbeiträge nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde zu erheben. Dies betrifft zunächst nur den Teil der Großenpinninger, die im Zuge der Straßenbaumaßnahme auch bereits einen neuen Oberflächenwasserkanal zur Verfügung gestellt bekommen haben und an diesen angeschlossen sind.