Sitzungsbericht vom 2024-12-04

Bereits in der vergangenen Sitzung wurde der Inhalt der Grundsteuer-Hebesatzsatzung diskutiert und beschlossen. Daher war in diesem Punkt nur noch zu regeln, dass der Bescheidversand nicht vor dem Inkrafttreten der Satzung erfolgt. Die Rechtskraft der inhaltlich unveränderten Satzung tritt zum 05.12.24 ein.

Das Gremium beschäftigte sich im zweiten Punkt der Tagesordnung erneut mit dem Schulersatzbau und der darauffolgenden Nutzung als Bürgersaal. Seit der September-Sitzung wurden bei zwei Treffen mit dem Amt für ländliche Entwicklung (ALE) verschiedene Optionen, auch in Bezug auf die Fördermöglichkeiten, erörtert. Von Seiten des ALE wurde bemängelt, dass sich das geplante Gebäude mit einer Gesamtlänge von knapp 30 Metern nicht ins Ortsbild mit Dorfcharakter einfüge und als zu wuchtig erscheine. Es wurden auch Anregungen zur Einplanung größerer Fensterflächen und zur Planung der Gebäudeform als T-Form gegeben. Bezüglich der Fördermöglichkeiten wurde mitgeteilt, dass Ausgaben für öffentliche und gemeinschaftliche Maßnahmen bis zu 60 % zuwendungsfähig wären. Sollte ein Gebäude mit herausragender Bedeutung, wie beispielsweise die Schneidinger Mitte, geschaffen werden, stehen sogar Förderungen von bis zu 70 % im Raum. Nach dem derzeitigen Entwurf würde das ALE keine Fördermittel bereitstellen. Dem Gemeinderat wurden nun zwei Vorgehensweisen vorgestellt. Variante 1 umfasst geringfügige Anpassungen an der Fassade, eine Förderung über das ALE wäre hier aber nicht gesichert. Vorteil hier wäre die Einhaltung des Zeitplans für die Schulsanierung. Die Erstellung vollständig neuer Entwürfe unter Berücksichtigung aller ALE-Anregungen ist Teil der zweiten Variante, die es ermöglicht, Fördermittel zu nutzen. Der Nachteil dieser Option würde sein, dass der Baubeginn um drei bis vier Monate verzögert wird. Ebenso würden sich hier, nach Ansicht der Verwaltung, die Kosten stark erhöhen, da mehr Fläche benötigt wird sowie eine aufwändigere Gestaltung von Nöten ist. Für die Verfolgung dieses Projekts spricht jedoch neben der Förderung auch eine optimale Einfügung in das Ortsbild. Aus dem Gemeinderat wurde angeregt, die derzeitige Planung so weit wie möglich anzupassen, ohne auf eine Planung von zwei Gebäuden umzustellen. Mit Änderungen bei der Fassadengestaltung, baulichen Veränderungen und evtl. einem Gebäudeversatz ins Grundstück soll die Gemeinde dem ALE so weit als möglich entgegenkommen, ohne die Kosten am Ende über die Förderung hinaus zu erhöhen. Diesem Vorgehen wurde einstimmig zugestimmt.

Das Parallelverfahren des Bebauungs- und Grünordnungsplans sowie der Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungs- und Landwirtschaftsplan für das Gewerbe- und Industriegebiet Oberschneiding II waren in den Punkten drei und vier der Tagesordnung zu finden. Die Gemeinde strebt die Ausweisung eines Industriegebiets von knapp 89.500 m² im Norden des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes an. Damit auf dieser Fläche Baurecht geschaffen werden kann, ist im Vorfeld der Flächennutzungs- und Landwirtschaftsplan zu ändern. Parallel hierzu muss der Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgestellt werden, sodass der Startschuss für die Erweiterung fallen kann. In beiden Punkten herrschte Einstimmigkeit.

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