Jeder Baum, der motormanuell, also mit Hilfe der Motorsäge, gefällt werden soll, braucht eine Baumansprache. Diese Ansprache muss vollständig und richtig sein. Nur dann ist sie die erste Lebensversicherung für den Motorsägenführer und seinen Helfer.
Zweite, lebenserhaltende Versicherung ist die Baumumgebungsbeurteilung. Dritte Versicherung ist die richtige Ausführung des Fällschnittes und die richtige Wahl der – weit entfernten – Rückweiche.
Welche Fragen stellen sich bei der Baumansprache?
– In welche Richtung soll/muss der Baum gefällt werden?
– Ist der Baum ein (leichter) Vorhänger, Rückhänger, Seithänger (links/rechts) bezüglich der gewählten Fällrichtung?
– Welche Fälltechnik soll angewendet werden (z. B. Halteband-Technik, Stütz-Halteband-Technik, >)?
– Braucht es eine Seilwinde zur Seilwinden unterstützten Fällung?
– Ist der Baum gesund oder durch Borkenkäfer, Pilze oder Klimaereignisse geschädigt?
– Befindet sich Totholz im Kronenraum / ist der Baum wipfeldürr?
– Wo trifft die Krone, der Wipfel beim Fallen auf? Was wird gestreift? Was wird angeschoben? Wo und in welchen Nachbarbäumen kann sich der Baum aufhängen? Wer oder was kann den Baum aus seiner vorgesehenen Fallrichtung ablenken?
Wer oder was lässt den Stamm oder Stammfuß über den Stock zurückschlagen?
Viele Fragen – und immer ist nur eine richtige Antwort möglich. Für Waldbesitzer, bei denen auch nur ein „?“-Zeichen unbeantwortet bleibt, schließt sich Bäume fällen mit der Motorsäge aus. Wird es trotzdem versucht, besteht akutes Todesrisiko.
Baumansprache – richtig und vollständig – ist Grundvoraussetzung fürs Bäume fällen mit der Motorsäge. Der fallende Baum verzeiht Fehler nicht. Im Gegenteil: Er „rächt“ sich im Fallen am Motorsägenführer und/oder seinem Helfer.
Technikeinsatz ersetzt Fällen mit der Motorsäge oder erlaubt das Zufallbringen mit Seilwinde und Funkfernsteuerung aus sicherer
Entfernung.
Text und Foto: SVLFG – Fritz Allinger