Schnell, klein, praktisch – Elektrokleinstfahrzeuge, wie zum Beispiel Elektro-Roller, bieten auch in der Landwirtschaft sowie im Garten- und Landschaftsbau eine Menge Vorteile, wenn es darum geht, kurze Strecken zurückzulegen. Für eine unfallfreie Fahrt müssen jedoch mögliche Risiken bedacht und verbindliche Vorschriften zur Unfallhütung beachtet werden.
Für Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr gilt die Straßenverkehrsordnung. Diese regelt unter anderem, dass die handlichen E-Roller nur für eine Person zugelassen sind und nicht schneller als 20 km/h fahren dürfen. Sie müssen außerdem versichert werden und verkehrssicher sein. Das heißt, Licht, Bremsen sowie Warnklingel müssen funktionstüchtig sein und Anhänger dürfen nicht gezogen werden. Wer einen E-Roller fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für das Führen anderer Fahrzeuge. Zugelassen sind die Flitzer auf Radwegen und Fahrradstraßen, der Gehsteig ist tabu. Fehlen spezielle Wege für Fahrräder, bleibt nur die Straße. Genau dort wird es besonders gefährlich. Deshalb sollten Fahrer zur eigenen Sicherheit alle Regeln beherzigen, die auch fürs Fahrradfahren gelten: Hintereinander fahren mit genügend Abstand zum Vordermann, Richtungswechsel rechtzeitig anzeigen, Helm sowie Kleidung in auffälligen Farben und mit Reflektor-Streifen tragen. Nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.