Forstkabinen schützen Menschenleben – Traktorkabinen nicht für die Waldarbeit geeignet

„Forstarbeiter wirft 30m-lange Fichte auf Forstmaschine, Fahrer wird mittelschwer verletzt.“ So lautete die Unfallmeldung eines Waldunfalles. Der Motorsägenführer hat den Fällbereich nicht ausreichend abgesichert, so dass der in ca. 25 m Entfernung stehende Holzrücker mit seinem Forstspezialfahrzeug noch vom Gipfelstück des Baumes getroffen wurde. Die massive Schutzvorrichtung am Führerhaus der Rückemaschine hat schlimmeres verhindert (Bild 1). Der Fahrer erlitt lediglich Prellungen und Schnittwunden.  
Forstmaschinen wie Harvester oder Forwarder haben i.d.R. Kabinen, die ausreichenden Schutz bieten. Diese müssen nach den entsprechenden Normanforderungen eine Umsturzschutzvorrichtung (ROPS Roll Over Protective Structure), Schutz vor herunter fallenden Gegenständen (FOPS Falling Object Protective Structure) und Vorrichtung zum Schutz der Bedienperson (OPS Operator Protective Structure) aufweisen. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass die Sicherheits-Kunststoffscheiben einem Alterungsprozess unterliegen und deshalb regelmäßig ausgetauscht werden sollten.

Wie sieht es aber bei den landwirtschaftlichen Traktoren aus? Wird ein Traktor auch für die Forstarbeiten eingesetzt, müssen die Vorrichtungen zum Schutz der Bedienperson vorhanden sein. Da die meisten Schlepper mit einem Kunststoffdach ausgerüstet sind, ist ein Schutz nach FOPS nicht vorhanden. Wie im Bild 2 dargestellt, hätte diese Tatsache dem Fahrzeugführer beinahe das Leben gekostet. Wäre ein Beifahrer in der Kabine gewesen, er hätte den Einschlag des Gipfelstückes nicht überlebt.  Fragen Sie Ihren Händler, ob Ihr Traktor mit einer FOPS-Kabine mit LEVEL 2 nach ISO 8083 ausgerüstet ist. 

Bilder und Text: Rita Lederhuber – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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