Seit Januar brauchen Frauen ab dem 35. Lebensjahr nur noch alle drei Jahre zur Vorsorgeuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs. Der neue Test auf Zellveränderungen und humane Papillomviren bringt ihnen Vorteile.
Gebärmutterhalskrebs entsteht durch Gewebeveränderungen am Muttermund. Werden sie rechtzeitig erkannt, kann ein bösartiger Tumor verhindert werden. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) rät daher, die Früherkennungsangebote wahrzunehmen.
Pap-Test
Eine bewährte Methode ist der Pap-Abstrich/Pap-Test. Anhand entnommener Schleimhautzellen vom Muttermund und aus der Gebärmutterhalsöffnung stellt das Labor fest, ob sich das Gewebe verändert hat. Die meisten auffälligen Ergebnisse sind harmlos. Je nach Zellveränderung können weitere Untersuchungen sinnvoll sein. Frauen im Alter zwischen 20 und 35 können diese Untersuchung wie bisher einmal jährlich in Anspruch nehmen.
Neues Verfahren
Humane Papillomviren (HPV) sind eine der häufigsten Ursachen für Gebärmutterhalskrebs. Die Ansteckung bleibt normalerweise unbemerkt und die Viren verschwinden von selbst. Sie können sich aber auch in der Schleimhaut festsetzen. Dann besteht die Gefahr, dass sich eine Krebsvorstufe und später Gebärmutterhalskrebs entwickelt. Besonders gefährdet sind Frauen im mittleren Alter. Deshalb gibt es für Frauen ab 35 seit Jahresbeginn eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung). Alle drei Jahre wird dabei ein Pap-Abstrich entnommen, der auf Zellveränderungen sowie zusätzlich auf HPV untersucht wird. Ein positives Ergebnis kann darauf hinweisen, dass die Infektion chronisch geworden ist. Außerdem helfen die HPV-Tests, wenn bei der Untersuchung auffällige Zellen festgestellt werden. Der Arzt kann dadurch die Befunde genauer abklären und die weitere Behandlung festlegen. Jüngeren Frauen bieten regelmäßige HPV-Tests keinen Vorteil. Sie sind zwar häufiger mit humanen Papillomviren infiziert, die Infektionen heilen aber auch öfter wieder ab.
Kinder und Jugendliche impfen lassen
Einen guten Schutz vor Humanen Papillomviren bietet eine HPV-Impfung. Diese sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr, idealerweise zwischen dem 9. und dem 14. Lebensjahr erfolgen. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Die LKK trägt die Kosten dafür. Auch Jungen sollten sich impfen lassen, da sie das Virus übertragen können.
Weitere Informationen zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung gibt es online unter: www.svlfg.de/vorsorge
SVLFG