Käferholzfichten – umgeschnitten, liegengeblieben

Waldbesitzer mit Borkenkäfern im Bestand sind vielfach in der gleichen Lage: Einerseits der Druck, die befallenen Bäume unverzüglich zu fällen und abtransportieren zu lassen. Andererseits: Kaum Abnehmer des Käferholzes, kaum Transportkapazitäten, die die befallenen Bäume wegbringen. Die Borkenkäfer fressen und fliegen weiter.
 
Mit jedem Tag, an dem das Holz liegen bleibt, wächst der Ärger, der Stress und der psychische Druck.
 
Was tun? Handeln und dokumentieren: Als Waldbesitzer sind sie – selbstverständlich – Mitglied in der örtlichen Waldbauernvereinigung oder in einer Forstbetriebsgemeinschaft. Wer es noch nicht ist wird sofort Mitglied. Handeln Sie. Jeder Kontakt mit Holzkäufern, Holzhändlern und Transportunternehmern wird schriftlich dokumentiert (Handy-Protokolle zählen dazu).
 
Der Waldbesitzer ist für seinen Wald verantwortlich. Nicht für zögerlichen oder nicht funktionierenden Abtransport.
 
Übrigens: Käferholzfichten sind Problembäume und dürfen nur von Fachleuten und Personen mit geeigneter Technik (Mindeststandard: Forstseilwinde) gefällt werden.
 
Alle anderen, ungeeigneten Fällmethoden sind nach den Arbeitsschutzvorschriften und nach den Unfallverhütungsvorschriften verboten.
 
2019 04 11 Käferholzfichten DSC7210 
Wenn die Bäume nach der Fällung neben dem Wald liegen bleiben, war das Risiko, bei der Entnahme einen Schaden zu erleiden, unverhältnismäßig und in jedem Fall zu hoch.
 
 
Fritz Allinger
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Skip to content