In der Industrie und im Anlagenbau gibt es sie bereits. In der Landwirtschaft halten sie gerade Einzug.
Sobald der Schuh die Stufe – oder deren Kante – betritt, muss die Rutschhemmung greifen. Gleichzeitig soll die Kante abgerundet und wenig aggressiv sein, wenn durch einen Ausrutscher das Knie hart auf der Kante auftrifft.
Was dabei herauskommt, ist ein Kompromiss: Und den gibt es bereits: Bei Kraftwerksanlagen und Klamm-Wanderwegen oder gesicherten Wanderwegen, wo Rentner und andere rüstige Wanderer unterwegs sind. Hier muss beides – geringes Sturz- und geringes Verletzungsrisiko – gewährleistet sein.
Die Anlagen- und Kraftwerksbauer verarbeiten diese Qualität aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und zur Minimierung des Haftungsrisikos.
Begehbar sind diese Stufen und Roste bei Schnee-, Eis-, Nässe- und Schmutzlagen. Wem dies nicht genügt, erlässt zusätzliche Begehungsgebote oder Begehungsverbote (z. B. Nur mit geschlossenem Schuhwerk begehen – Kein Betreten bei Eis- oder Schneelagen oder bei Dunkelheit).
Fotografiert auf einem viebegangenen Wandersteig, auf dem auch zum Teil gebrechliche Personen unterwegs sind. Die Stufen und Roste kombinieren die Eigenschaften: Maximale Rutschhemmung und minimale Aggressivität. Dies schützt vor Verletzungen und Haftungsrisiken.
Text und Foto: Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!