Aufgrund der grassierenden Afrikanischen Schweinepest hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) präventive Maßnahmen getroffen und möchte betroffenen Unternehmen helfen.
Neben einer „Krisenhotline“ für belastete Versicherte bietet die SVLFG Lösungen im Falle von Zahlungsschwierigkeiten der Beiträge an. Betriebsbesichtigungen in Schweinhaltungsbetrieben führt sie bis auf weiteres nicht durch, um das Infektionsrisiko nicht zu erhöhen.
Krisenhotline
Unter der Telefonnummer 0561 785-10101 erreichen Versicherte 24 Stunden an allen sieben Tagen der Woche ausgebildete Psychologen. Diese von der SVLFG beauftragten Experten wissen über die Belange und die aktuellen Notsituationen in den grünen Berufen Bescheid. Sie versuchen in einer akuten Krise zu stabilisieren und zu unterstützen. Informationen zur Krisenhotline hat die SVLFG auch im Internet unter www.svlfg.de/krisenhotline bereit gestellt.
Beitragszahlung
Kommt es vorübergehend zu Zahlungsschwierigkeiten und können deshalb die Beiträge nicht pünktlich gezahlt werden, empfiehlt die SVLFG, sich rechtzeitig vor der Beitragsfälligkeit mit ihr in Verbindung zu setzen. Gemeinsam wird eine Lösung zu finden sein. Säumniszuschläge, Mahngebühren oder Vollstreckungskosten können vermieden werden und damit auch viel Ärger in einer ohnehin angespannten Situation. Verringert sich zum Beispiel infolge der Seuche der Schweinebestand, kommt eine Anpassung des Beitragsvorschusses zur Berufsgenossenschaft in Betracht.
Betriebsbesichtigungen
Die Außendienstmitarbeiter des Technischen Aufsichtsdienstes der SVLFG besichtigen vorerst keine Schweinehaltungsbetriebe, um den Infektionsschutz in den Unternehmen nicht unnötig zu gefährden. Aus diesem Grund können Unternehmer und Mitarbeiter Schweine haltender Betriebe in Seuchengebieten (aktuell Brandenburg und Sachsen) derzeit auch nicht an Seminaren der SVLFG teilnehmen. Notwendige Unfalluntersuchungen und Ermittlungen
zu Berufskrankheiten erfolgen hier telefonisch. Um den Unternehmen aber auch in der aktuellen Situation zur Seite zu stehen, verstärkt der Technische Aufsichtsdienst insgesamt die telefonische Beratung.
Text: SVLFG