Allein in Bayern wurden 2018 drei tödliche Unfälle durch rollende Altschlepper gemeldet. Ursächlich waren bei den bis zum 31.10.2018 gemeldeten Unfällen nachlässiges Abstellen beziehungsweise das Versagen der Feststellbremse. Dabei ist gerade bei älteren Fahrzeugen die Kontrolle der Fahrzeugtechnik sehr wichtig, um deren Funktion sicher zu stellen. Im Zweifel ist unbedingt der Einsatz von Unterlegkeilen notwendig.
Sorgfaltspflicht beim Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen
Laut der StVO § 14 und der DGUV Fahrzeuge § 55 darf der Fahrzeugführer das Fahrzeug erst verlassen, nachdem er es gegen unbeabsichtiges Bewegen gesichert hat. Der Fahrzeugführer muss also die notwendigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Auf unebenem Gelände oder auch im Gefälle muss der Fahrzeugführer zwei unabhängig voneinander wirksame Bremssysteme verwenden.
• Feststellbremse und Einlegen des kleinsten gegenläufigen Ganges
• Feststellbremse und Parksperre bei automatischen Getrieben
• Feststellbremse und Unterlegkeile
Beim Be- und Entladen, wenn gefahrbringende Kräfte in Längsrichtung auftreten können, müssen ebenfalls Feststellbremse und Unterlegkeile verwendet werden. Mit dem Einsatz des Unterlegkeils hätten drei tödliche Unfälle ver-
mieden werden können.
Text: SVLFG – Wolfgang Schlösser